Beamtenrecht: Trotz Krank­sch­rei­bung wegen Fuß­lei­dens, absol­viert Polizist Hin­der­nis­lauf und wird entlassen!

 

Verwaltungsgericht Cottbus
Zastojnske sudnistwo Chosebuz

– Der Pressesprecher –
Vom-Stein-Straße 27, 03050 Cottbus


Pressemitteilung vom 13.07.2017

Entlassung eines Polizisten aus dem Probebeamtenverhältnis wegen Vortäuschung von Dienstunfähigkeit

Mit Beschluss vom 23. Juni 2017 hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus den Eilantrag eines Polizisten gegen seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis auf Probe zurückgewiesen. Der Polizist wandte sich mit dem Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entlassungsverfügung.

Nach den Feststellungen des Gerichts nahm der Polizist an einem 16 km langen Hindernislauf teil, obwohl er sich zuvor unter Vorlage eines ärztlichen Attestes wegen Fußverletzung krank gemeldet hat.

Das Gericht hat die Einschätzung des Landes Brandenburg als Dienstherrn bestätigt, dass dieses Verhalten Zweifel an der charakterlichen Eignung des Beamten begründet. Insbesondere teilt das Gericht die Ansicht, dass die vom Beamten vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch dessen eigenes Verhalten widerlegt wurde.

Die Schwere der Verfehlung rechtfertigt auch die sofortige Vollziehbarkeit. Erlaubt es die körperliche Verfassung, Sandkuhlen, Tunnel, natürliche Hindernisse, Stolperfallen, Strohballen, schlammiges Wasser, Schlammgraben etc. zu überwinden und dabei Platz 127 von insgesamt 649 Teilnehmern einzunehmen, liegt darin ein Missbrauch der Krankschreibung, der ein besonders außergewöhnliches Ausmaß erreicht. Als zusätzlich erschwerend wertet das Gericht, dass sich der Antragsteller seiner Laufleistung unter Angabe seines Berufes auf Facebook rühmte.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

(Beschluss vom 23. Juni 2017 – 5 L 110/17 -)