Beamtenrecht: Verjährung bei der Rückforderung überzahlter beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge!

Regelmäßige Verjährungsfrist für Rückforderungs­ansprüche des Dienstherrn gegen Beamten beträgt drei Jahre

Dienstherr hätte vor Festsetzung der Versorgungsbezüge Rentenauskunft beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger einholen müssen

 

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.11.2016
– BVerwG 2 C 9.15 –

 

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