Behindert der Justizminister die Justiz?

Behindert der Justizminister die Justiz?

 

Photo by Metropolico.org

 

Als Bundesjustizminister sollte Heiko Maas eigentlich sowohl Recht als auch Gesetz in ganz besonderem Maße verpflichtet sein, das versteht sich von selbst. Oder etwa nicht? Nun, es scheint, dass hier etwas gewaltig schiefgelaufen sein könnte und dass Heiko Maas sein Amt dazu genutzt haben könnte, Druck auf die Justiz auszuüben. Das zumindest lassen die seinerzeitigen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Landesverrat gegen zwei Blogger des Rechercheportals netzpolitik.org vermuten.

Die Medien berichten über erhebliche Zweifel an der Rolle des SPD-Ministers und werfen Fragen an dessen Amtsführung auf. Hat der Justizminister tatsächlich das Recht gebeugt und, wenn ja, wie?

Laut der „Zeit“ beruhen die Anschuldigungen auf internen Dokumenten der Bundesanwaltschaft. So soll von mehreren Staatsanwälten protokolliert worden sein wie Maas, über seine Staatssekretärin Stefanie Hubig, den Generalbundesanwalt massiv bedrängt haben soll, die Ermittlungen gegen die beiden Blogger einzustellen. Dies sei mehr als einmal geschehen und sogar mit Entlassung sei gedroht worden. Wenn dies sich als Tatsache herausstellen würde, so wäre dies ein Justizskandal ersten Ranges, und zwar aus mehr als einem Grund.

Denn schon Generalbundesanwalt Harald Range hatte damals diesen Vorwurf gemacht, den Maas und sein Ministerium das stets abgestritten hatten. Ergebnis. Damals wurde das Verfahren eingestellt und Range verlor sein Amt, während der Justizminister blieb. Wenn also die neuen Vorwürfe stimmen, dann muss dringend genauer ermittelt werden und es müssen entsprechende Konsequenzen gezogen werden.

Natürlich, wenn Staatsgeheimnisse verraten werden, was ja damals den Bloggern vorgeworfen wurde, dann ist das Landesverrat und muss zur Sicherheit unseres Landes unbedingt verfolgt werden Doch was, wenn dann ein Bundesjustizminister eingreift und gar Druck ausübt? Hat also der derzeitige Bundesjustizminister etwas getan, was er gar nicht darf? Schließlich soll der Bundesjustizminister den Rechtsstaat schützen und nicht etwa ad absurdum führen.

Hat es sich bei den damaligen Blogger-Veröffentlichungen, in denen es um Cyber-Abwehrpläne des Verfassungsschutzes ging, tatsächlich um die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen gehandelt? Lesen Sie mehr dazu in unserem vollständigen Bericht unter  http://www.watergate.tv/2017/02/28/justizminister-contra-justiz/

 

 

 

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