Behördenpanne: #Jagdscheine können in #Hessen derzeit nicht verlängert werden

Jagdunfall

Am 19. Februar wurde das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz veröffentlicht, und das hat bei Jägern für Ärger gesorgt, denn Jagdscheine können derzeit laut Aussage des zuständigen Regierungspräsidiums Kassel nicht verlängert oder erteilt werden. Grund ist die neuerdings vorgeschriebene Zuverlässigkeitsabfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz. Hierfür fehlt aber eine technische Schnittstelle. Dazu Claudia Papst-Dippel, Sprecherin für Forsten und Naturschutz:

„Für die Verlängerung der Jagdscheine muss schnell eine Lösung gefunden werden, damit es nicht zu Unsicherheiten bei der Jagdausübung, den Übungsstunden am Schießstand, beim Kauf von Waffen und Munition und besonders bei der Gültigkeit von Pachtverträgen kommt.“ Neben der fehlenden technischen Lösung zur Abfrage beim Verfassungsschutz sorgt noch ein weiterer Grund für Unzufriedenheit: Denn das Änderungsgesetz verursache bürokratischen Mehraufwand, etwa durch die sehr detaillierte Anzeigepflicht des Paragraphen 37 ff WaffG mit sich. „Das Gesetz ist in mehr als einer Hinsicht problematisch. Aber vor allem bleibt die Frage, warum die Schnittstellenproblematik nicht vorher erkannt und rechtzeitig angegangen wurde“, so Papst-Dippel.

  1. i. S. d. P.: Claudia Papst-Dippel, Sprecherin für Forsten und Naturschutz der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

AfD-Fraktion
im Hessischen Landtag