Beirat des Finanzministeriums gegen Pläne für Finanztransaktionssteuer

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium kritisiert die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer. "Insgesamt ist festzuhalten, dass die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf Aktiengeschäfte aus ökonomischen Gründen nicht sinnvoll ist", heißt es in einem unveröffentlichten Gutachten des Beirats, über welches das "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe) berichtet. Der Plan des Finanzministers sieht vor, Aktiengeschäfte künftig mit einem Steuersatz von 0,2 Prozent zu belegen.

Doch trotz des vermeintlich geringen Satzes warnte der Beirat, in dem namhafte Ökonomen wie Clemens Fuest sitzen, vor gravierenden Folgen: "Die Ausweichreaktionen der Handelsteilnehmer auf die Steuer sind erheblich", heißt es in dem Gutachten. Handelsaktivitäten würden eingeschränkt, Handel auf steuerlich nicht erfasste Börsenplätze verlagert. So sei in das Handelsvolumen in Frankreich nach Einführung der Steuer um zehn Prozent gesunken. Als Folge musste die Regierung mit deutlich weniger Steuereinnahmen auskommen als geplant. Die Befunde lägen "den Schluss nahe, dass die mit der Einführung der Finanztransaktionsteuer verbundenen Ziele nicht erfüllt werden", heißt es in dem Gutachten weiter. Die Steuer könnte sogar zu einer Gefahr für die Finanzmarktstabilität werden. Würde aufgrund geringer Einnahmen die Steuer angehoben, könnten Marktteilnehmer koordiniert auf Börsen ausweichen, wo die Steuer nicht erhoben werde – "mit dem Ergebnis, dass die Liquidität von Börsen innerhalb der EU plötzlich und deutlich abnehmen würde", heißt es in dem Gutachten des Beirats beim Bundesfinanzministerium, über welches das "Handelsblatt" berichtet. Solche Ausweichreaktionen könnten die Steuer zudem verfassungswidrig machen. Da es keine rechtliche Grundlage gebe, die Steuer auch im EU-Ausland durchzusetzen und sich viele Investoren einer Besteuerung so entziehen könnten, könne "dies letztlich aufgrund eines möglichen strukturellen Vollzugsdefizits auch die Verfassungsmäßigkeit der Steuer in Frage stellen", heißt es in dem Gutachten weiter.