Der Bericht: Merkwürdige Fahrzeug-Durchsuchung von behoerdenstress.de am 25.01.2016?

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Am 25.01.2015 gg. 18:30 Uhr fuhr der Homepagebetreiber www.behoerdenstress.de mit seinem Leasingfahrzeug auf der A3 aus Richtung Köln in Richtung Frankfurt nach dem Berufung-Prozess wegen Mobbing im Fall Ewald/LVR!

Vor Bad Camberg wurde ein Polizeiauto bemerkt wie es mehrere Minuten auf der rechten Spur dem Leasingfahrzeug folgte!

Vor einer Raststätte setzte sich das Zoll-Fahrzeug mit einem Überholvorgang vor den Homepagebetreiber und schaltete die Beleuchtung bitte folgen ein! Auf der Ausfahrtsspur wurde eine Polizeikelle zur Richtungsanzeige aus dem Fenster gehalten!

Beide Fahrzeuge kamen vor zwei Zapfsäulen der dortigen Tankstelle zum stehen! Anschließend sprach ein Zollbeamter den Homepagebetreiber an, haben sie zu verzollende Gegenstände, gefährliche Waffen, Bargeld über 10.000 Euro oder Drogen im Auto oder dabei!

Wahren Sie im benachbarten Ausland! Woher kommen Sie und wohin fahren Sie? Der Beamte kam als Antwort von Köln nach Frankfurt, keine Drogen, Waffen, Bargeld über 10.000 Euro bzw. zu verzollende Ware im Auto bzw. dabei!

Der Beamte wollte Personalausweis, Fahrzeugschein, Führerschein haben! Da nur der Presseausweis zur Verfügung stand wurde dieser dem Beamten ausgehändigt!

Daraufhin fing der zweite Beamte an den Kofferraum und das Fahrzeug zu durchsuchen ohne angaben von Gründen! Dem durchsuchenden Beamten wurde mit geteilt, das er bei der Durchsuchung darauf achten soll, weil sich teuere Kameras und Aufnahmegeräte im PKW befinden!

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs viel auf. dass der Beamte ein gesteigertes Interesse an der Fotoausrüstung und Aufnahmetechnik zeigte!

Diese Durchsuchung ist und war Merkwürdig weil diese für einen ehemaligen Polizeibeamten nicht nachzuvollziehen ist weil:  

1.  Anhalteort war vor zwei Zapfsäulen der Tankstelle weshalb Verkaufsmöglichkeit für Tankstellenbesitzer blockiert wurde und bei einem Schusswechsel besteht eine erhöhte Explosionsgefahr!

2. Beamter stand mit der Waffenseite zur kontrollierten Person ein entreißen der Waffe wäre jederzeit möglich gewesen!

3. Kontrollierte Person hatte keine amtlichen Ausweispapiere vorhanden

4. Trotz fehlender Papiere wurde keine Funkabfrage wegen unbekannter Person und Fahrzeug durchgeführt!

5. Vor der Fahrzeugdurchsungung wurde kein Durchsuchungsgrund genannt

6. Durchsuchung konzentrierte sich nur auf Kameratechnik und Aufnahmegeräte nicht auf die unbekannte Person!

7. Fahrzeugdurchsuchung im Innenraum erfolgte oberflächlich und ohne Kontrolle der polizeiüblichen und bekannten Schmuggeldepots!

8. Während der ganzen Polizeiaktion erfolgte keine gegenseitige   Eigensicherung der Beamten!

 

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