BGH-Urteil: Gegen den Willen eines Volljährigen kann kein Betreuer bestellt werden!

BGH: Auf freien Willen des volljährigen Betreuten gestützte Ablehnung der Betreuung begründet Aufhebung der Betreuung!

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.09.2015
– XII ZB 500/14 –

 

 

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Die Betreuung eines Volljährigen ist auf Antrag aufzuheben, wenn dieser die Betreuung ablehnt und die Ablehnung trotz seiner Erkrankung auf einer freien Willensentscheidung beruht. Denn ein Betreuer kann gemäß § 1896 Abs. 1a BGB gegen den Willen des Volljährigen nicht bestellt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

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