Bingen: Erneuter Fall von Wucher beim Öffnen einer Tür (1400 Euro) durch verständigten Schlüsseldienst!

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Bingen – Erneut kam es am Samstagmorgen zu einem Vorfall, bei dem es einem verständigter Schlüsseldienst nicht gelang, die Haustür eines Anwesens in Bingen zu öffnen und dennoch fast 1400,-EUR für seinen Dienst verlangte. Nach einer geleisteten Anzahlung von fast 700,-EUR entschloss sich der Auftraggeber Strafanzeige wegen Wucher gegen die Firma zu erstatten.

Polizeiinspektion Bingen am Rhein, Bingen


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