Am 15.02.19 gegen 12:00 Uhr wurde ein 28-jähriger Geschädigter der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe über eine soziale Plattform durch eine ihm nicht bekannte, aber attraktive Frau, kontaktiert. Nach kurzem Smalltalk über den Messenger verbredete man einen Videoanruf in dem sich die Dame entkleidete und selbiges vom Geschädigten verlangte. Diesem Wunsch kam er nach, woraufhin nach kurzer Zeit der Videokontakt jedoch abgebrochen wurde. Im Anschluss erhielt der Geschädigte mehrere Nachrichten in schlecht formulierter deutscher Sprache in welchen unter anderem der Link zu der aufgezeichneten Videosequenz und zum anderen die Aufforderung zur Überweisung von 300EUR zwecks Vermeidung einer Veröffentlichung enthalten war. Die Überweisung sollte über eine Transferbank in ein afrikanisches Land erfolgen. Der mitgeteilte Link zur Videosequenz ist zwischenzeitlich bereits gelöscht worden, die entsprechenden polizeilichen Ermittlungen wurden aufgenommen. Die Polizei Bingen rät in diesem Zusammenhang höchst sensibel und überlegt mit der Preisgabe seines höchstpersönlichen Lebensbereiches umzugehen, sei es im bekannten privaten Umfeld, aber auch erst recht bei persönlich nicht bekannten Personen. Gerade bei der Übermittlung unter Verwendung internetbasierter Fernkommunikationsmitteln besteht nur eine erschwerte bzw. keinerlei Kontrolle über die Nutzung und Speicherung dieser Daten durch das Gegenüber.
Polizeiinspektion Bingen