BKA-Präsident verlangt Vorratsdatenspeicherung

Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz, über dts Nachrichtenagentur

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, hält die Vorratsdatenspeicherung für unverzichtbar – nicht zuletzt im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern. "Das Thema Vorratsdatenspeicherung bleibt für uns aktuell", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochausgaben). "Ein wesentlicher Punkt ist die Nachverfolgbarkeit der IP-Adresse und die Frage, von welchem Gerät eine bestimmte Aktion ausgeführt wurde."

Man sehe das beim sexuellen Missbrauch von Kindern. "Im letzten Jahr konnten wir mehr als 2.000 Hinweise aus den USA und Kanada nicht weiter verfolgen, weil keine Daten mehr gespeichert waren, diese aber der einzige Ermittlungsansatz gewesen wären." Das Problem habe das BKA "auch an anderen Stellen", sagte Münch. "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung, um auch in solchen Fällen digital erfolgreich Strafverfolgung betreiben zu können." Ähnlich hatte sich kürzlich bereits der Deutsche Richterbund geäußert. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer über einen bestimmten Zeitraum zu sichern, sodass Ermittler später im Falle eines konkreten Verdachts auf schwere Straftaten und nach richterlicher Genehmigung darauf zugreifen können. Ihre Nutzung ist derzeit allerdings ausgesetzt, weil Entscheidungen unter anderem des Europäischen Gerichtshofes dazu ausstehen. Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar sei.

Foto: Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz, über dts Nachrichtenagentur