BKH LOHR AM MAIN! VOM HEXENWAHN ZUM MASSREGELVOLLZUG? FALL THOMAS KREBS RÜCKT ZWANG, MACHT UND PSYCHIATRIE IN DEN FOKUS – KRITIKER FORDERN SEIT JAHRZEHNTEN EIN RADIKALES UMDENKEN!

Lohr am Main – Der Fall Thomas Krebs im BKH beziehungsweise in der Rupert-Mayer-Klinik Lohr am Main entwickelt sich aus Sicht seiner Unterstützer immer mehr zu einem Symbol für eine viel größere Debatte über Macht, Zwang und Kontrolle in der Psychiatrie. Dabei geht es längst nicht mehr nur um einzelne Beschwerden, Gutachten, Lockerungsentscheidungen oder Streit über Akteneinsicht. Es geht um eine Grundsatzfrage: Was passiert, wenn ein Mensch über lange Zeit in einem geschlossenen psychiatrischen System lebt und bei nahezu jeder wichtigen Entscheidung von Ärzten, Therapeuten, Gutachtern und Behörden abhängig ist? Genau an diesem Punkt ziehen Kritiker einen drastischen historischen Vergleich und fragen, ob moderne Institutionen trotz völlig anderer rechtlicher Grundlagen strukturelle Mechanismen entwickeln können, die an frühere Formen gesellschaftlicher Ausgrenzung erinnern. Eine direkte Gleichsetzung des heutigen Maßregelvollzugs mit Hexenverfolgung wäre historisch nicht haltbar. Doch die Kritik richtet sich auf etwas anderes: auf Machtgefälle, Stigmatisierung, Zwang und die Gefahr, dass Institutionen ihre eigenen Entscheidungen irgendwann nicht mehr ausreichend hinterfragen. Besonders brisant ist dabei die Geschichte des deutschen Maßregelrechts. Die gesetzliche Grundlage des sogenannten zweispurigen Sanktionensystems wurde am vierundzwanzigsten November neunzehnhundertdreiunddreißig mit dem Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung geschaffen. Der zugrunde liegende Gedanke einer Trennung von Strafe und Sicherungsmaßnahme war zwar bereits zuvor juristisch diskutiert worden, doch die gesetzliche Einführung erfolgte ausgerechnet während der nationalsozialistischen Herrschaft. Später wurde das System umfassend verändert. Mit der großen Strafrechtsreform Mitte der siebziger Jahre rückten Therapie und Resozialisierung stärker in den Vordergrund. Genau daran muss sich der heutige Maßregelvollzug messen lassen. Denn wer Menschen nicht bestrafen, sondern behandeln und auf ein Leben in Freiheit vorbereiten will, muss jederzeit erklären können, weshalb Freiheitsbeschränkungen notwendig sind und ob sie wirklich therapeutischen Zwecken dienen. Im Fall Thomas Krebs wird diese Frage besonders scharf gestellt. Krebs erhebt seit Jahren schwere Vorwürfe gegen seine Behandlung und Unterbringung in Lohr am Main. Nach seiner eigenen Darstellung sei er zu Beginn seiner Unterbringung über mehrere Tage hinweg an mehreren Punkten fixiert und zugleich zwangsmedikamentiert worden. Teile dieser Zeit könne er aufgrund seines damaligen Zustands nur noch bruchstückhaft erinnern. Später habe ihm ein damaliger Pfleger, der als Sitzwache eingesetzt gewesen sei, drastisch beschrieben, wie hilflos er damals gewirkt habe. Diese Angaben sind die Darstellung von Krebs und müssen von unabhängig festgestellten Tatsachen getrennt werden. Trotzdem berühren sie einen der empfindlichsten Bereiche der Psychiatrie überhaupt. Fixierungen, Zwangsbehandlungen, Isolation und Freiheitsentzug greifen massiv in Grundrechte und körperliche Selbstbestimmung ein. Deshalb muss jeder einzelne Eingriff streng begründet, dokumentiert und kontrolliert werden. Im Fall Krebs kommen weitere Konflikte hinzu: Streit um vollständige Akteneinsicht, Auseinandersetzungen über Gutachten, gerichtliche Verfahren, Lockerungsstufen und die Frage, wie schnell Anträge bearbeitet werden. Gerade solche Fälle zeigen, weshalb ein geschlossenes System niemals allein auf interne Kontrolle vertrauen darf. Wer hinter verschlossenen Türen über Freiheit, Medikamente, Ausgang und Zukunft eines Menschen entscheidet, trägt eine enorme Verantwortung. Und genau dort beginnt die Frage, die Kritiker seit Jahrzehnten stellen: Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?

Die Kritik an psychiatrischen Machtstrukturen ist keineswegs ein Randphänomen einiger weniger Aktivisten. Sie zieht sich seit Jahrzehnten durch Teile der Psychiatrie, Psychologie, Medizin, Sozialwissenschaft und Menschenrechtsdebatte. Im vorliegenden Material wird etwa Prof. Dr. Martin Zinkler genannt. Er gehört zu den bekannten deutschen Vertretern einer gemeindenahen Psychiatrie und setzt sich gegen Zwangsmaßnahmen und Fixierungen ein. Statt großer geschlossener Strukturen fordert er stärker ambulant arbeitende Krisenteams und Behandlungsangebote, die möglichst ohne Zwang auskommen. Prof. Dr. Thomas Bock wiederum steht seit Jahrzehnten für eine Psychiatrie auf Augenhöhe. Durch die Psychose-Seminare wurde ein Ansatz bekannt, bei dem Betroffene, Angehörige und Fachkräfte gemeinsam Erfahrungen austauschen. Das traditionelle Gefälle zwischen Arzt und Patient soll dadurch aufgebrochen werden. Noch radikaler fällt die Kritik anderer Wissenschaftler aus. Peter Gøtzsche kritisiert insbesondere den langfristigen Einsatz von Psychopharmaka und fordert tiefgreifende Veränderungen psychiatrischer Versorgung. Historisch werden auch David Cooper und Ronald David Laing genannt, die in den sechziger und siebziger Jahren maßgeblich mit dem Begriff der Antipsychiatrie verbunden waren. Sie warfen klassischen psychiatrischen Institutionen vor, Menschen nicht nur zu behandeln, sondern durch ihre Strukturen selbst zusätzlich zu belasten. Der amerikanische Psychiater Peter Breggin wiederum machte sich als scharfer Kritiker von Elektrokonvulsionstherapie, Lobotomie und aus seiner Sicht übermäßiger Medikamentierung einen Namen. Joanna Moncrieff vom University College London wurde international durch ihre Kritik an vereinfachten biologischen Erklärungsmodellen psychischer Erkrankungen bekannt. Besonders die verbreitete Vorstellung, Depressionen ließen sich schlicht durch ein chemisches Ungleichgewicht im Gehirn erklären, wurde durch ihre Arbeiten infrage gestellt. Auch der ehemalige Direktor des amerikanischen National Institute of Mental Health, Thomas Insel, zog später eine ernüchternde Bilanz über den Zustand psychiatrischer Versorgung. Er gilt nicht als klassischer Antipsychiater, kritisierte jedoch, dass enorme wissenschaftliche Fortschritte und milliardenschwere Forschung nicht automatisch zu einer ausreichend besseren Lebenssituation vieler Betroffener geführt hätten. Ebenfalls im Material genannt wird Bonnie Burstow, die die klassische Psychiatrie besonders grundsätzlich ablehnte. Dazu kommen abolitionistisch orientierte Stimmen wie Rupinder Legha, die Zwang, Isolation und institutionelle Gewalt als so tiefgehende Probleme ansehen, dass einfache Reformen nicht ausreichen würden. Diese Positionen sind keineswegs identisch. Einige fordern Reformen, andere einen fast vollständigen Umbau, wieder andere die Auflösung klassischer psychiatrischer Institutionen. Sie alle zeigen jedoch eines: Die Kritik an Zwang und hierarchischer Macht ist keine Erfindung von Patienten, die mit einer einzelnen Klinik unzufrieden sind. Sie wird seit Jahrzehnten auch innerhalb der Fachwelt diskutiert. Genau deshalb bekommt der Fall Thomas Krebs eine Bedeutung, die über Lohr am Main hinausgeht. Wenn ein Untergebrachter wiederholt gerichtliche Entscheidungen anstrengt, Akteneinsicht verlangt, Gutachten angreift oder Lockerungsentscheidungen überprüft sehen will, ist das nicht automatisch der Beweis für systematisches Fehlverhalten. Es ist aber ein Warnsignal dafür, dass Transparenz unverzichtbar ist. Ein Rechtsstaat darf niemals verlangen, dass ein Mensch einer Institution blind vertraut, die gleichzeitig über seine Freiheit entscheidet. Vertrauen entsteht nur dort, wo Entscheidungen nachvollziehbar sind, Kritik beantwortet wird und rechtswidrige Maßnahmen Konsequenzen haben.

Auch auf Ebene der Vereinten Nationen und internationaler Menschenrechtsorganisationen wird seit Jahren darüber gestritten, wie psychiatrische Behandlung künftig aussehen soll. Im vorliegenden Text wird der frühere UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Gesundheit, Dainius Pūras, genannt. Er forderte während seiner Amtszeit eine grundlegende Abkehr von einer dominierenden biomedizinischen Psychiatrie und deutlich weniger Zwang. Statt geschlossener Großinstitutionen sollen freiwillige, gemeindenahe Hilfen gestärkt werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat diese Diskussion zusätzlich verschärft. Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und der Schutz vor diskriminierenden Sonderstrukturen stehen dort im Mittelpunkt. Besonders interessant ist außerdem der Blick nach Norwegen. Dort wurden auf politischen Druck medikamentenfreie psychiatrische Behandlungsangebote geschaffen. Patienten können unter bestimmten Voraussetzungen stationär behandelt werden, ohne dass Psychopharmaka automatisch das Zentrum der Therapie bilden. Psychotherapie, Bewegung, soziale Unterstützung, Kunst, Musik und geregelte Tagesstrukturen spielen stattdessen eine größere Rolle. Auch dieses Konzept wird wissenschaftlich kontrovers diskutiert. Es zeigt aber, dass psychiatrische Hilfe nicht zwangsläufig nur nach einem einzigen Modell funktionieren muss. In Deutschland steht unter anderem Prof. Dr. Volkmar Aderhold für eine ähnliche Reformrichtung. Er setzt sich für den sogenannten Offenen Dialog, mobile Krisenteams und einen möglichst zurückhaltenden Einsatz von Neuroleptika ein. Entscheidungen über Behandlung sollen transparent gemeinsam mit Betroffenen und ihrem sozialen Umfeld getroffen werden. Genau hier könnte die Lehre für den Fall Thomas Krebs liegen. Ein moderner Maßregelvollzug muss beweisen, dass er Menschen nicht nur verwahrt, sondern ernsthaft auf Freiheit vorbereitet. Er muss beantworten können, warum Lockerungen gewährt oder verweigert werden. Er muss nachvollziehbar erklären, auf welcher Grundlage Gutachten verwendet werden. Er muss vollständige Akteneinsicht ermöglichen, soweit rechtlich vorgesehen. Er muss Zwangsmaßnahmen lückenlos kontrollieren. Und er muss gerichtliche Beanstandungen ernst nehmen. Dabei geht es nicht darum, den Maßregelvollzug pauschal als Unrechtssystem abzustempeln. Es geht darum, gerade wegen seiner enormen Eingriffsbefugnisse höchste rechtsstaatliche Maßstäbe anzulegen. Der drastische historische Vergleich mit Hexenverfolgung mag als Zuspitzung provozieren. Doch hinter ihm steckt eine Frage, die niemand einfach wegwischen sollte: Was geschieht, wenn eine Gesellschaft Menschen etikettiert, ausgrenzt und ihnen gleichzeitig immer weniger Möglichkeiten gibt, Entscheidungen über das eigene Leben anzufechten? Die Geschichte zeigt, wohin unkontrollierte institutionelle Macht führen kann. Der Rechtsstaat hat deshalb Gerichte, Grundrechte und unabhängige Kontrollmechanismen geschaffen. Im Fall Thomas Krebs muss sich zeigen, ob diese Mechanismen tatsächlich funktionieren. Werden Vorwürfe widerlegt, muss auch das klar benannt werden. Werden Rechtsverletzungen festgestellt, dürfen sie nicht folgenlos bleiben. Maßregelvollzug darf niemals bedeuten, dass ein Mensch hinter Mauern verschwindet und seine Beschwerden außerhalb dieser Mauern niemanden mehr interessieren. Therapie statt Verwahrung darf keine Parole bleiben. Sie muss jeden Tag überprüfbare Wirklichkeit sein. Und genau deshalb bleibt der Fall Thomas Krebs politisch, juristisch und gesellschaftlich brisant: Er zwingt zu der Frage, wie viel Macht ein psychiatrisches System über einen Menschen haben darf – und wie stark der Rechtsstaat sein muss, damit diese Macht niemals grenzenlos wird.

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https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/information-anlaesslich-der-deutschen-uebersetzung-des-berichts-des-sonderberichterstatters-ueber-folter

https://www.vatican.va/content/francesco/de/speeches/2014/october/documents/papa-francesco_20141023_associazione-internazionale-diritto-penale.html


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