Das Beleidigungsverfahren gegen
Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes wurde von der STA Mainz aufgrund nicht nachweisbarer Strafbarer Handlung eingestellt! Im Fall Böhmermann greift die Kunst- und Meinungsfreiheit! Erdogans ersuchen die Strafe gemäß § 103 STGB wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer zu verfolgen, wurde von der Bundesregierung abgelehnt! Die Entscheidung über presserechtliches Verfahren vor dem LG Hamburg steht noch aus!

Link/Quelle:
www.google.de
[affilinet_performance_ad size=250×250]
