Eine Zwangsbehandlung wegen krankheitsbedingt fehlender Einsichtsfähigkeit nach § 22 Abs. 1 S. 1 des Sächsischen Psychisch-Kranke-Gesetze ist verfassungswidrig, so das Gericht!
Link/Quelle:
www.google.de
[affilinet_performance_ad size=250×250]
Eine Zwangsbehandlung wegen krankheitsbedingt fehlender Einsichtsfähigkeit nach § 22 Abs. 1 S. 1 des Sächsischen Psychisch-Kranke-Gesetze ist verfassungswidrig, so das Gericht!
Link/Quelle:
www.google.de
[affilinet_performance_ad size=250×250]