LG Hamburg gibt Klage Erdogans auf Untersagung des gesamten Gedichts nur teilweise statt
Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.02.2017
– 324 O 402/16 –
Das Landgericht Hamburg hat seine vorangegangene Entscheidung des einstweiligen Verfügungsverfahrens bestätigt und entschieden, dass einzelne Passagen des “Schmägedichts” von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan weiterhin verboten bleiben.
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