Böhmermann-Urteil: Teile des “Schmähgedichts” von Jan Böhmermann bleiben weiterhin verboten!

LG Hamburg gibt Klage Erdogans auf Untersagung des gesamten Gedichts nur teilweise statt

Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.02.2017
– 324 O 402/16 –

 

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Das Landgericht Hamburg hat seine vorangegangene Entscheidung des einstweiligen Verfügungs­verfahrens bestätigt und entschieden, dass einzelne Passagen des “Schmägedichts” von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan weiterhin verboten bleiben.

 

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