Brief von Ulvi-Unterstützer im Fall Peggy an Justizministerin Dr. Barley!

Dr. Barley

Foto by: Screenshot Youtube
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An das Bundesministerium

der Justiz und für Verbraucherschutz

Frau Justizministerin Dr. Katarina Barley

Mohrenstr. 37

10117 B e r l i n

 

Sehr verehrte Frau Ministerin Dr. Barley,

vor nahezu 18 Jahren verschwand im oberfränkischen Lichtenberg die damals 9-jährige Peggy K n o b l o c h. Der 2004 als ihr Mörder verurteilte geistig behinderte Ulvi K u l a c wurde 2014 in einem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen; es konnte kein Tatnachweis geführt werden.

Horst A r n o l d (SPD) erklärte im Bayerischen Landtag: „Es waren nicht die Kräfte der Justiz, es waren nicht die Kräfte, die eine Revision innerhalb des eigenen Apparates in Gang setzen, sondern es waren Bürgerinnen und Bürger, die von Anfang an an die Unschuld des damals Verurteilten glaubten. In einer beispielhaften Kampagne wurden Fehler aufgedeckt und Sachverhalte hinterfragt, Methoden wurden zu Tage gefördert, die uns allen, die wir Träger und verantwortliche Befürworter des Rechtsstaates sind, in keiner Weise gefallen können“.

Ein Antrag der Oppositionsparteien (SPD, Freie Wähler, Grüne) auf einen Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag zur Klärung der Art und Weise der polizeilichen Ermittlungen sowie die angewandten Vernehmungsmethoden wurde jedoch auf sehr dubiose Weise von der CSU abgelehnt. Dr. R i e g e r (CSU) war aus Prinzip dagegen einen solchen Fall zum Präzedenzfall zu machen, zumal die Staatsregierung umfassend Auskunft gegeben und die Staatsanwaltschaft umfassend weiter ermittelt habe.

Dem ist vehement zu widersprechen: Tatsächlich erfolgten bis zum heutigen Tag durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth weder umfassende Ermittlungen – wie so oft von Oberstaatsanwalt Potzel erklärt – noch in alle Richtungen. Im Gegenteil: es zeigt sich eindeutig, dass die Ermittlungen lediglich immer wieder nur in eine Richtung gehen und darauf abzielen, der Öffentlichkeit einen Täter zu präsentieren, der unbedingt aus Lichtenberg stammen und der auf jeden Fall mit dem Freigesprochenen Ulvi in Verbindung steht.

Der Hinweis des Deutschland weit bekannten Profilers Petermann, in dem Fall noch einmal bei 0 zu beginnen und das sozial schwierige Umfeld sprich Familie des Mädchens noch einmal sehr genau zu beleuchten, wird von der Staatsanwaltschaft ignoriert.

Unerträglich für die damaligen Lichtenberger Zeugen die fortwährende falsche Berichterstattung in den Medien mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft – das Mädchen sei damals auf dem Heimweg von der Schule verschwunden – mit der sie immer wieder diffamiert und der Lüge bezichtigt werden. Diese Zeugen, heute gestandene junge Männer – wissen ganz genau, dass es Peggy war, die sie nachmittags und sogar noch am Abend des 7. Mai 2001 gesehen hatten, was sie auch nach bestem Wissen und Gewissen im Prozess getätigt und im Wiederaufnahmeverfahren sehr glaubhaft für das Gericht bekräftigt hatten. Seit Jahren können diese Menschen kein normales Leben mehr führen, ihr Ansehen und letztendlich der Ruf der Stadt Lichtenberg ist erheblich geschädigt.

Voller Empörung hatte sich daraufhin im vergangenen Jahr eine Gruppe von Bürgern aus Lichtenberg mit einem „Hilferuf“ (unterzeichnet von mehreren Stadträten und dem Bürgermeister) an die Öffentlichkeit gewandt. Jegliche Vorwürfe wurden von Oberstaatsanwalt Potzel – wie schon seit Jahren – zurückgewiesen und es entsteht der Eindruck, es darf über alles gesprochen werden, nur nicht über die Wahrheit! Diese Vorgehensweise des nunmehr bereits 4. Ermittlerteams im Fall Peggy fügt der Justiz in Bayern einen kaum reparablen Schaden zu und stellt die Glaubwürdigkeit der Bayreuther Staatsanwaltschaft in Frage.

Sehr verehrte Frau Justizministerin,

seit nunmehr fast 18 Jahren bleibt das wahre Schicksal der kleinen Peggy Knobloch ungeklärt und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass man an einer Aufklärung auch gar nicht interessiert ist. Die Feststellung von Dr. Franz Rieger (CSU) im Bayerischen Landtag, es brauche keinen Untersuchungsausschuss „bloß weil es irgendwelche Ungereimtheiten gibt“ , ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten. Wenn derartige Vorkommnisse in einem Prozess – V-Mann ( angestiftet durch die Polizei) sagt vorsätzlich falsch aus, Verdacht der Aussageerpressung durch Ermittler, schleierhafte Tathergangshypothese, manipulierte Aussagen und Beweismittel, wahrheitswidrige Informationen des Soko-Leiters – Normalität sind und lediglich als „ Ungereimtheiten“ abgetan werden, so sind wir nicht anders als jene Staaten, denen wir fehlende Rechtsstaatlichkeit vorwerfen. Auch der weiteren Feststellung von Dr. Rieger (CSU) wird vehement widersprochen, die „Aufarbeitung des Komplexes „Peggy“ erfolgt bzw. erfolgte durch das Wiederaufnahmeverfahren.“ Tatsächlich erfolgte bisher keinerlei Aufarbeitung dieser wichtigen Problematik, die jedoch aber zur Klärung des Falles und zur Rehabilitation ehrbarer Bürger und zur Herstellung des Rechtsfriedens in unserer Region unerlässlich ist und nur im Rahmen eines Untersuchungsausschusses erfolgen kann. Wir bitten Sie daher um Unterstützung unseres Ansinnens.

„All diese Dinge sind wichtig: denn es steht uns im Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland nicht gut an, derartige Irrtümer und Fehlleistungen einfach damit abhaken zu wollen, dass diese Fehler nach 10 Jahren durch einen Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren bereinigt werden“. (Zitat Horst Arnold (SPD, MdL)

Lichtenberg, am 18. Januar 2019