Gerichtshof der Europäischen Union
Prüfstellen trifft keine generelle Pflicht zur unangemeldeten Produktprüfung
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Prüfstellen wie der TÜV Rheinland keine generelle Pflicht trifft, für Medizinprodukte wie Brustimplantate unangemeldete Inspektionen durchzuführen, die Produkte zu prüfen und/oder Geschäftsunterlagen des Herstellers zu sichten.
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