Berlin – Millionen für Forschung, Milliarden für den Bundeshaushalt und jetzt eine brisante Frage nach deutschem Geld für amerikanische Elite-Universitäten! Während in Deutschland über knappe öffentliche Kassen, den Zustand der Hochschulen, fehlende Investitionen und die Finanzierung wissenschaftlicher Einrichtungen diskutiert wird, rücken plötzlich die finanziellen Beziehungen zwischen der Bundesregierung und Universitäten in den Vereinigten Staaten in den Mittelpunkt der parlamentarischen Auseinandersetzung. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag will wissen, ob und in welchem Umfang deutsche Haushaltsmittel über einen Zeitraum von mehr als einem Vierteljahrhundert an amerikanische Hochschulen geflossen sind. Auslöser ist eine bereits dokumentierte Förderbewilligung zugunsten der weltbekannten Columbia University in New York. Nach einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung erhielt die amerikanische Universität im Jahr zweitausendeinundzwanzig eine Zuwendungsbewilligung aus dem deutschen Bundeshaushalt in Höhe von vierundvierzigtausendachthundertdreiundachtzig Euro und sechsundfünfzig Cent. Die entsprechende Auskunft erteilte die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Silke Launert am achtzehnten September zweitausendsechsundzwanzig auf eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner. Ursprünglich hatte Brandner wissen wollen, welche finanziellen Leistungen seit dem ersten Januar zweitausendzwanzig an die Columbia University oder mit dieser verbundene Einrichtungen erbracht worden waren. Gefragt wurde ausdrücklich nach den vierzehn höchsten finanziellen Leistungen und den jeweiligen Zahlungszeitpunkten. Die Bundesregierung teilte dazu mit, dass Informationen über mit einem Zuwendungsempfänger verbundene Einrichtungen statistisch nicht entsprechend erfasst würden. Für die Columbia University selbst ergab die Auswertung die genannte Bewilligung. Doch damit beginnt die eigentliche politische Debatte erst! Denn eine bewilligte Zuwendung bedeutet nicht automatisch, dass das Geld tatsächlich in voller Höhe ausgezahlt wurde. Auch der konkrete Förderzweck geht aus dieser Antwort nicht hervor. Genau diese offenen Punkte könnten für die Bewertung der Angelegenheit entscheidend sein. Handelte es sich um eine wissenschaftliche Zusammenarbeit, ein Forschungsprojekt oder eine andere Form der institutionellen Förderung? Welche Bundesstelle war verantwortlich? Welcher Nutzen sollte aus der Finanzierung entstehen? Und welche weiteren amerikanischen Hochschulen könnten möglicherweise ebenfalls deutsches Bundesgeld erhalten haben? Fest steht bislang lediglich die ausdrücklich bestätigte Förderbewilligung für die Columbia University. Von einem nachgewiesenen millionenschweren Geldstrom an amerikanische Elite-Universitäten kann auf Grundlage dieser Auskunft noch keine Rede sein. Aber die parlamentarische Nachfrage ist damit eröffnet, und die Bundesregierung soll nun umfassender Auskunft geben.
JETZT NIMMT DIE AfD DIE FINANZIELLEN VERBINDUNGEN ZWISCHEN BERLIN UND AMERIKANISCHEN UNIVERSITÄTEN INS VISIER! Mit einer neuen Kleinen Anfrage unter dem Titel „Finanzielle Leistungen der Bundesregierung an amerikanische Universitäten“ verlangt die Bundestagsfraktion eine weitreichende Überprüfung möglicher Zahlungen aus dem Bundeshaushalt. Eingereicht wurde die Anfrage durch den Abgeordneten Stephan Brandner und die AfD-Fraktion, unterzeichnet von den Fraktionsvorsitzenden Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die Anfrage ist auf den sechzehnten Oktober zweitausendsechsundzwanzig datiert, die entsprechende Bundestagsdrucksache trägt das Datum des neunzehnten Oktober. Am sechsundzwanzigsten Oktober machte der Deutsche Bundestag den Vorgang auch in seinen Parlamentsnachrichten öffentlich. Besonders bemerkenswert ist der gewählte Untersuchungszeitraum: Vom ersten Januar zweitausend bis zum dreißigsten September zweitausendsechsundzwanzig soll die Bundesregierung sämtliche einschlägigen finanziellen Leistungen an amerikanische Universitäten offenlegen. Dabei geht es nicht ausschließlich um direkte Überweisungen. Erfasst werden sollen ausdrücklich auch mittelbare finanzielle Leistungen, Zuwendungen, Fördermittel und sonstige Zahlungen aus dem Bundeshaushalt. Die Abgeordneten verlangen eine detaillierte Darstellung, aus der hervorgehen soll, welche amerikanische Universität zu welchem Zeitpunkt von welcher staatlichen Stelle finanzielle Mittel bewilligt bekam, wie hoch die jeweilige Bewilligung ausfiel und welcher Betrag anschließend tatsächlich ausgezahlt wurde. Darüber hinaus soll die Bundesregierung den konkreten Verwendungszweck jeder entsprechenden Leistung benennen und sämtliche Angaben nach einzelnen Haushaltsjahren aufschlüsseln. Damit nicht genug: Auch die jeweiligen Rechtsgrundlagen der Finanzierungen sowie die betroffenen Einzelpläne, Kapitel und Haushaltstitel sollen genannt werden. Mit anderen Worten: Die Fragesteller verlangen nicht nur eine mögliche Gesamtsumme, sondern eine nachvollziehbare Aufstellung der staatlichen Förderentscheidungen. Gerade die Unterscheidung zwischen bewilligten und tatsächlich ausgezahlten Mitteln ist von erheblicher Bedeutung. Denn nur so ließe sich erkennen, welche Summen verbindlich zugesagt und welche tatsächlich aus dem Bundeshaushalt abgeflossen sind. Ebenso wichtig wäre eine Darstellung der Förderzwecke, weil internationale Wissenschaftskooperationen grundsätzlich legitime Aufgaben staatlicher Forschungsförderung sein können. Gemeinsame Forschungsarbeiten, internationale wissenschaftliche Netzwerke oder grenzüberschreitende Projekte können auch für deutsche Universitäten, Unternehmen und Forschungseinrichtungen einen Nutzen haben. Ob solche Zwecke hinter den bislang angesprochenen Leistungen stehen, muss jedoch anhand konkreter Informationen geprüft werden. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Welche amerikanischen Hochschulen haben möglicherweise deutsches Bundesgeld erhalten, wie viel wurde tatsächlich gezahlt und was bekam die deutsche Wissenschaft dafür? Die neue Kleine Anfrage enthält hierzu noch keine abschließenden Ergebnisse. Sie ist zunächst ein parlamentarisches Instrument zur Aufklärung und verpflichtet die Bundesregierung dazu, sich mit den aufgeworfenen Fragen auseinanderzusetzen.
UND PLÖTZLICH GEHT ES AUCH UM DIE GEGENRICHTUNG: FLIESST AMERIKANISCHES STAATSGELD AN DEUTSCHE UNIVERSITÄTEN? Denn die AfD beschränkt ihre parlamentarische Initiative nicht auf mögliche deutsche Zahlungen an Hochschulen in den Vereinigten Staaten. Sie möchte zugleich erfahren, ob der Bundesregierung Erkenntnisse über finanzielle Leistungen öffentlicher amerikanischer Stellen an deutsche Universitäten vorliegen. Auch diese Frage bezieht sich auf den Zeitraum vom ersten Januar zweitausend bis zum dreißigsten September zweitausendsechsundzwanzig. Sollten entsprechende Zahlungen bekannt sein, verlangen die Abgeordneten ebenfalls eine genaue Aufstellung nach Jahren, beteiligten Institutionen, Förderzwecken, bewilligten Beträgen und tatsächlich erbrachten Leistungen. Damit wird die gesamte finanzielle Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen beider Länder zum Gegenstand parlamentarischer Nachfragen. Wer finanziert wen, auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck? Genau darum geht es im Kern dieser neuen Bundestagsinitiative. Die Antworten könnten zeigen, ob deutsche Bundesmittel tatsächlich in größerem Umfang an amerikanische Universitäten vergeben wurden und ob gleichzeitig staatliche Stellen der Vereinigten Staaten Forschungsprojekte an deutschen Hochschulen finanziell unterstützen. Dabei wäre eine einseitige Betrachtung allerdings wenig aussagekräftig. Internationale Forschungsförderung lässt sich nicht allein danach beurteilen, in welchem Land eine begünstigte Universität ihren Sitz hat. Entscheidend sind unter anderem die wissenschaftlichen Ergebnisse, die vereinbarten Gegenleistungen, die Beteiligung deutscher Einrichtungen und die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder. Eine Finanzierung amerikanischer Universitäten wäre für sich genommen weder ungewöhnlich noch ein Beleg für Verschwendung oder rechtswidriges Handeln. Umgekehrt entbindet ein möglicher wissenschaftlicher Nutzen die Bundesregierung nicht von der Pflicht, parlamentarische Fragen nach dem Einsatz von Haushaltsmitteln nachvollziehbar zu beantworten. Genau hier liegt die politische Brisanz des Vorgangs: Während deutsche Hochschulen mit finanziellen Herausforderungen kämpfen, dürfte die Öffentlichkeit ein besonderes Interesse daran haben, weshalb Bundesmittel gegebenenfalls an Einrichtungen im Ausland vergeben wurden. Die bislang bekannte Bewilligung für die Columbia University zeigt jedenfalls, dass derartige Förderentscheidungen tatsächlich vorkommen. Ob es sich um einen Einzelfall oder um einen Bestandteil umfangreicherer transatlantischer Förderbeziehungen handelt, ist bislang offen. Ebenso wenig lässt sich derzeit beziffern, welche Gesamtsumme während des abgefragten Zeitraums möglicherweise an amerikanische Hochschulen geflossen ist. Die Bundesregierung muss nun darlegen, welche Erkenntnisse ihr vorliegen und welche Fördermaßnahmen sich konkret nachweisen lassen. Aus einer einzelnen bestätigten Förderbewilligung ist damit eine politische Grundsatzfrage geworden: Wie transparent ist die Verwendung deutscher Haushaltsmittel im internationalen Wissenschaftsbetrieb? Für die Steuerzahler dürfte vor allem entscheidend sein, ob die Bundesregierung sämtliche erfragten Finanzierungen verständlich aufschlüsseln kann und ob der jeweilige Einsatz der Mittel sachlich begründet war. Bis eine umfassende Regierungsantwort vorliegt, bleiben viele Fragen unbeantwortet. Doch der Vorstoß der AfD sorgt bereits dafür, dass die Finanzierung amerikanischer Universitäten aus dem deutschen Bundeshaushalt auf der parlamentarischen Tagesordnung steht. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug – denn wer öffentliche Gelder bewilligt, muss auch erklären können, wofür sie bestimmt sind und was tatsächlich ausgezahlt wurde!
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