Bundesverfassungsgericht: Kündigung nach zweiter Ehe rechtens?

By behoerdenstress13

Screenshot (229)
FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung ‎vor 5 Minuten‎
Katholische Arbeitgeber dürfen Beschäftigten, die nach einer Scheidung wieder heiraten, kündigen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. 20.11.2014, von Reinhard Bingener. © dpa. Der Zweite …

: Bundesverfassungsgericht: Kündigung nach zweiter Ehe rechtens?