FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung | – vor 5 Minuten |
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Katholische Arbeitgeber dürfen Beschäftigten, die nach einer Scheidung wieder heiraten, kündigen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. 20.11.2014, von Reinhard Bingener. © dpa. Der Zweite …
Kirche darf Wiederverheiratete entlassentagesschau.de
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Häufig zitiert:Bundesverfassungsgericht – Kirche darf Mitarbeitern nach zweiter Heirat kündigenKölner Stadt-Anzeiger
: Bundesverfassungsgericht: Kündigung nach zweiter Ehe rechtens?