BERLIN – Politischer Paukenschlag im Deutschen Bundestag! Die AfD fordert den sofortigen Rückzug der Bundeswehr aus der europäischen Militäroperation EUNAVFOR MED IRINI im Mittelmeer und stellt damit einen seit Jahren laufenden Auslandseinsatz der deutschen Streitkräfte grundsätzlich infrage. Während die Bundesregierung an der Beteiligung deutscher Soldaten festhalten und die Mission verlängern will, erhebt die Oppositionsfraktion schwere Vorwürfe gegen die bisherige Wirksamkeit des internationalen Einsatzes. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Deutschland weiterhin militärisches Personal, Flugzeuge und erhebliche finanzielle Mittel für eine Operation bereitstellen soll, deren ursprüngliche Hauptaufgabe nach Ansicht der AfD nicht erfolgreich erfüllt wurde. Die europäische Operation IRINI wurde am einunddreißigsten März zweitausendzwanzig gestartet, um das von den Vereinten Nationen verhängte Waffenembargo gegen Libyen durchzusetzen und damit zur Stabilisierung des nordafrikanischen Krisenstaates beizutragen. Deutschland beteiligt sich seit dem siebten Mai desselben Jahres an der Mission. Das vom Bundestag genehmigte Kontingent umfasst eine Obergrenze von dreihundert Soldatinnen und Soldaten, wobei diese Zahl nicht mit der tatsächlichen Personalstärke vor Ort gleichzusetzen ist. Im Laufe der vergangenen Jahre stellte die Bundeswehr verschiedene militärische Fähigkeiten zur Verfügung. Dazu gehörten die deutsche Fregatte Hamburg, die zwischen August und Dezember des ersten Einsatzjahres im Mittelmeer operierte und im November an der Kontrolle eines türkischen Frachters beteiligt war, das deutsche U-Boot U-fünfunddreißig, der Seefernaufklärer P-drei-C Orion sowie militärisches Führungspersonal im Operationshauptquartier in Rom. Nach der Ablösung des Seefernaufklärers kommt inzwischen ein ziviles Überwachungsflugzeug des Typs Beechcraft dreihundertfünfzig zum Einsatz. Doch aus Sicht der AfD steht dieser Einsatz in keinem angemessenen Verhältnis zu seinen Ergebnissen. In ihrem beim Deutschen Bundestag eingereichten Antrag verweist die Fraktion darauf, dass seit Beginn der Operation lediglich dreiunddreißig verdächtige Schiffe kontrolliert worden seien und es dabei nur in drei Fällen zur Beschlagnahmung von Ladungen gekommen sei, die gegen das Waffenembargo verstießen. Die Partei wertet diese Zahlen als Beleg einer unzureichenden Durchsetzung des Embargos. Allerdings lässt sich die Gesamtwirkung einer Überwachungsmission nicht ausschließlich an der Zahl beschlagnahmter Waffenlieferungen messen, weil auch Aufklärung, Informationsgewinnung und Abschreckung zu ihren Aufgaben zählen. Nach Darstellung der AfD hätten politische und rechtliche Hindernisse sowie fortgesetzte Waffenlieferungen über See-, Luft- und Landwege die Mission erheblich geschwächt. Im Antrag werden insbesondere die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate, Ägypten und Russland als staatliche Akteure im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Libyen-Embargo genannt. Die Abgeordneten verweisen zudem auf Einschätzungen von Sachverständigen der Vereinten Nationen, die das Waffenembargo als weitgehend unwirksam kritisiert hätten. Besonders brisant erscheint der Fraktion die veränderte rechtliche Lage: Nach dem Auslaufen der maßgeblichen Ermächtigung des UN-Sicherheitsrates Ende Mai zweitausendsechsundzwanzig darf die Operation nicht mehr wie zuvor Schiffe allein zur Durchsetzung des Waffenembargos anhalten und durchsuchen. Die Aufklärung möglicher Verstöße und die Weitergabe entsprechender Informationen bleiben allerdings erlaubt. Für die AfD ist der Wegfall dieser zentralen Kontrollbefugnis ein entscheidendes Argument für das Ende der deutschen Beteiligung. In der offiziellen Bundestagsmeldung zum AfD-Antrag wird die Forderung nach einem unverzüglichen Abzug ausdrücklich bestätigt. Damit ist aus einer Debatte über einen Auslandseinsatz ein handfester sicherheitspolitischer Konflikt geworden: Soll die Bundeswehr weiterhin einen Beitrag zur europäischen Sicherheit im Mittelmeer leisten, oder müssen ihre begrenzten Kräfte vorrangig für die Verteidigung Deutschlands und seiner Bündnispartner verfügbar sein?
Millionen für eine umstrittene Mission – AfD verlangt Schlussstrich und umfassende Abrechnung! Besonders deutlich wird der Gegensatz zwischen Bundesregierung und Opposition bei der geplanten Verlängerung des deutschen Einsatzmandats. Das bisherige Mandat endet am dreißigsten November zweitausendsechsundzwanzig. Die Bundesregierung möchte die Beteiligung bis zum dreißigsten November des darauffolgenden Jahres fortsetzen und dafür weiterhin bis zu dreihundert Soldatinnen und Soldaten einsetzen können. Nach ihrem offiziellen Mandatsantragwerden die einsatzbedingten zusätzlichen Ausgaben für den geplanten Verlängerungszeitraum auf rund sechzehn Komma sechs Millionen Euro geschätzt. Davon sollen rund eine Komma vier Millionen Euro auf das laufende Haushaltsjahr und weitere fünfzehn Komma zwei Millionen Euro auf das folgende Haushaltsjahr entfallen. Bei diesen Beträgen handelt es sich um die prognostizierten einsatzbedingten Zusatzausgaben der geplanten Fortsetzung, nicht um eine vollständige Abrechnung sämtlicher bisheriger Kosten der Mission. Genau eine solche umfassende Bilanz fordert nun die AfD. Bis spätestens zum einunddreißigsten Dezember zweitausendsechsundzwanzig soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion einen Abschlussbericht vorlegen, in dem die eingesetzten Einheiten, die erzielten Ergebnisse, die Gesamtkosten und die Gründe für die aus ihrer Sicht begrenzte Wirksamkeit des Engagements dokumentiert werden. Die politischen Forderungen gehen allerdings noch weiter. Das deutsche Personal im Operationshauptquartier in Rom und das eingesetzte Überwachungsflugzeug sollen unverzüglich abgezogen werden. Die Bundesregierung soll dem Bundestag keinen neuen Verlängerungsantrag vorlegen und sich zugleich innerhalb der Europäischen Union für eine vollständige Beendigung von IRINI einsetzen. Sollte eine europäische Einstellung nicht durchsetzbar sein, fordert die Fraktion zumindest den sofortigen deutschen Ausstieg. Frei werdende personelle, materielle und finanzielle Mittel sollen nach ihren Vorstellungen unmittelbar der Bundeswehr, der Landesverteidigung, dem Heimatschutz und dem Ausbau der Reserve zugutekommen. Dabei verweist die AfD auf die geplante Vergrößerung der aktiven deutschen Streitkräfte auf zweihundertfünfundfünfzigtausend bis zweihundertsiebzigtausend Soldaten bis zum Jahr zweitausendfünfunddreißig sowie auf eine Reserve von mindestens zweihunderttausend Angehörigen bis zum Jahr zweitausenddreiunddreißig. Die Schlussfolgerung der Fraktion lautet, dass Deutschland angesichts der angespannten europäischen Sicherheitslage seine militärischen Kapazitäten nicht länger durch Auslandseinsätze beanspruchen lassen sollte, deren unmittelbarer strategischer Nutzen aus ihrer Sicht nicht nachgewiesen ist. Die Bundesregierung bewertet die Lage jedoch grundlegend anders. Nach ihrer Argumentation erfüllt die Operation IRINI auch unter den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen wichtige Aufgaben für die Sicherheit Europas und die politische Stabilisierung Libyens. Dazu gehören die Beobachtung unerlaubter Erdölausfuhren, die Aufklärung von Schleuser- und Menschenhändlernetzwerken, die maritime Lageerfassung und die Unterstützung internationaler Bemühungen um Frieden und Sicherheit. Hinzu kommen neue Aufgaben bei der Überwachung der sogenannten Schattenflotte, beim Schutz kritischer maritimer Infrastruktur und bei der Zusammenarbeit mit Partnerstaaten im Mittelmeerraum. Unter bestimmten Voraussetzungen des internationalen Seerechts sollen weiterhin Schiffe betreten werden dürfen, insbesondere wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass ein Schiff ohne gültige Staatszugehörigkeit unterwegs ist. Diese Befugnisse unterscheiden sich allerdings von den weggefallenen besonderen Kontrollrechten zur Durchsetzung des Libyen-Waffenembargos. Die Bundesregierung betont außerdem, dass die Mission weiterhin Informationen über mögliche Embargoverstöße sammeln und an zuständige internationale Stellen weiterleiten könne. Aus ihrer Sicht bleibt die europäische Präsenz im Mittelmeer ein Bestandteil der internationalen Bemühungen zur Stabilisierung Libyens. Die AfD hält dagegen, dass Beobachtung und Unterstützung allein keinen weiteren bewaffneten Bundeswehreinsatz rechtfertigten. Damit prallen zwei sicherheitspolitische Konzepte aufeinander: eine stärkere Konzentration auf die nationale und bündnisgemeinsame Verteidigungsfähigkeit einerseits und die Fortführung internationaler Sicherheitsoperationen zur Konfliktprävention und maritimen Überwachung andererseits. Auch die Frage nach dem tatsächlichen Nutzen der vorgesehenen Millionenbeträge wird dadurch zum Gegenstand einer intensiven parlamentarischen Auseinandersetzung.
Showdown im Bundestag – Regierung will verlängern, Opposition verlangt den Rückzug! Der Streit über die Zukunft der Operation IRINI hat inzwischen auch das Parlament erreicht. Am Mittwoch, dem vierten November zweitausendsechsundzwanzig, befasste sich der Deutsche Bundestag mit dem Verlängerungsantrag der Bundesregierung und den gegensätzlichen Forderungen der Opposition. Nach einer rund halbstündigen Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Auswärtigen Ausschuss. Damit steht fest, dass über die unterschiedlichen Positionen parlamentarisch weiterberaten wird; eine endgültige Entscheidung über die beantragte Verlängerung oder den von der AfD geforderten Abzug war mit dieser Überweisung noch nicht verbunden. Bemerkenswert ist, dass neben der AfD auch die Linksfraktion das Ende der europäischen Militäroperation fordert, allerdings mit einer deutlich anderen politischen Begründung. Während die AfD vor allem auf die Kosten, die militärische Leistungsfähigkeit Deutschlands und die nach ihrer Auffassung mangelnde Wirksamkeit des Waffenembargos verweist, kritisiert Die Linke insbesondere die migrationspolitischen Auswirkungen des Einsatzes. Sie wirft der europäischen Operation vor, zur Abschottung gegenüber Flüchtlingen beizutragen, und verlangt stattdessen eine stärkere Unterstützung der zivilen Seenotrettung. Zudem wendet sie sich gegen eine Unterstützung libyscher Sicherheitsbehörden und bewaffneter Gruppierungen durch Ausbildung, Ausrüstung oder Informationsweitergabe. Die Bundesregierung verteidigt demgegenüber den Fortbestand der Mission auch mit der instabilen politischen Lage Libyens. Das Land ist weiterhin von rivalisierenden Machtzentren geprägt. Einerseits besteht die international anerkannte Regierung der nationalen Einheit im Westen unter Premierminister Abdul Hamid Dbeiba, andererseits besitzt die Libysche Nationalarmee unter Khalifa Haftar im Osten erheblichen Einfluss. Trotz des Waffenstillstands nach dem Bürgerkrieg ist es bislang nicht gelungen, eine dauerhafte politische Einigung und landesweite demokratische Wahlen durchzusetzen. Nach den Ausführungen der Bundesregierung befinden sich weiterhin ausländische Kämpfer und Söldner im Land, während internationale Waffenlieferungen die Spannungen zusätzlich verschärfen. Die deutsche Beteiligung an IRINI soll deshalb nach Auffassung der Regierung auch künftig ein Beitrag zur Überwachung des Embargos, zur maritimen Sicherheit und zur Unterstützung des Friedensprozesses der Vereinten Nationen sein. Allerdings ist die Debatte über die Ergebnisse des Einsatzes damit keineswegs beendet. Die zentrale Frage lautet, ob die Operation ihre sicherheitspolitischen Ziele unter den heutigen Bedingungen noch wirksam erreichen kann und ob der vorgesehene Aufwand gerechtfertigt ist. Für die Befürworter einer Fortsetzung könnte ein deutscher Rückzug die gemeinsame europäische Sicherheits- und Außenpolitik schwächen und wichtige Aufklärungsmöglichkeiten im Mittelmeer einschränken. Für die Gegner ist gerade die langjährige Fortführung einer Mission mit begrenzten nachweisbaren Interventionserfolgen ein Grund, die politische Strategie grundlegend zu überdenken. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass erfolgreiche maritime Überwachung nicht zwingend an spektakulären Schiffskontrollen oder Waffenbeschlagnahmungen abzulesen ist, sondern auch durch Lagebilder, die Aufdeckung illegaler Aktivitäten und internationale Zusammenarbeit Wirkung entfalten kann. Ob diese Wirkungen den eingesetzten Aufwand rechtfertigen, bleibt eine entscheidende politische und sicherheitspolitische Bewertungsfrage. Die Bundestagsdokumentation zur parlamentarischen Beratung bestätigt, dass der Antrag der Bundesregierung sowie die Anträge von AfD und Linken in die Ausschüsse überwiesen wurden. Für die Bundeswehr bedeutet dies zunächst, dass das bestehende Mandat bis zu seinem vorgesehenen Ablauf maßgeblich bleibt, während die politischen Beratungen über die Zukunft des Einsatzes weitergehen. Die Auseinandersetzung über IRINI berührt damit weit mehr als eine einzelne EU-Mission. Sie wirft grundsätzliche Fragen nach den Prioritäten deutscher Verteidigungspolitik, dem verantwortungsvollen Einsatz öffentlicher Mittel, dem Nutzen internationaler Militäroperationen und der Verantwortung Deutschlands innerhalb der Europäischen Union auf. Ob die Bundeswehr tatsächlich aus dem Mittelmeer abgezogen wird oder ob die Bundesregierung eine weitere Mandatsverlängerung durchsetzen kann, hängt von den kommenden parlamentarischen Entscheidungen ab. Fest steht: Die AfD verlangt den sofortigen Schlussstrich unter die deutsche Beteiligung an IRINI – die Bundesregierung will dagegen an der Mission festhalten. Der politische Streit über Soldaten, Steuergeld und die Sicherheit im Mittelmeer geht weiter!
Quelle: Deutscher Bundestag – AfD verlangt Abzug der Bundeswehr aus der EU-Operation IRINI
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