Abstinenzweisung muss Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren
Ist ein langjähriger Drogenkonsument aufgrund seiner Suchtkrankheit nicht zu einer dauerhaften Abstinenz in der Lage und geht von ihm keine Gefahr für die Allgemeinheit aus, so ist die Anordnung einer strafbewehrten Abstinenzanweisung gemäß § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB unverhältnismäßig und somit unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Weiterlesen:
www.kostenlose-urteile.de
[affilinet_performance_ad size=728×90]