BVerfG-Urteil: : Unzulässige Anordnung einer strafbewehrten Abstinenzweisung gegen langjährigen, therapieunfähigen und für Allgemeinheit nicht gefährlichen Suchtkranken

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Abstinenzweisung muss Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren

Ist ein langjähriger Drogenkonsument aufgrund seiner Suchtkrankheit nicht zu einer dauerhaften Abstinenz in der Lage und geht von ihm keine Gefahr für die Allgemeinheit aus, so ist die Anordnung einer strafbewehrten Abstinenzanweisung gemäß § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB unverhältnismäßig und somit unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor.

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