Cannabis: Schwerkranke Menschen können künftig Cannabis auf Rezept bekommen!

 

 

Berlin  – Bundestag beschließt Gesetzesnovelle – Allein der Arzt entscheidet über Notwendigkeit

Der Bundestag wird voraussichtlich am heutigen Donnerstag ein Gesetz beschließen, das Ärzten die Verordnung von Cannabis-Produkten für schwerkranke Menschen erlaubt. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, und die zuständige Berichterstatterin Karin Maag:

“Eine Vielzahl von Patienten leidet unter schwerwiegenden Erkrankungen, für die es bislang keine wirksame Schmerztherapie gibt. Wir wollen, dass die Schmerzen dieser Menschen gelindert werden können. Deshalb ermöglichen wir die Verordnung von Cannabis auf Krankenkassenkosten und machen dazu klare Vorgaben zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit der Cannabisprodukte. Ärzte können diese Produkte künftig im begründeten Einzelfall und unabhängig vom Vorhandensein anderer Therapiemöglichkeiten verordnen. Voraussetzung ist, dass ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient besteht.

In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass Krankenkassen die Kostenübernahme nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen dürfen. Im besonders sensiblen Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung müssen die Kassen sogar innerhalb von drei Tagen über eine Genehmigung entscheiden.

Für das Management richtet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die sogenannte Cannabis-Agentur ein. Die Agentur schreibt den geschätzten Bedarf an Medizinalhanf aus. Sie schließt die Verträge mit den Produzenten ab, die den Hanf nur unter streng kontrollierten Rahmenbedingungen anbauen dürfen, damit eine gleichbleibende Qualität garantiert wird. Die komplette Ernte wird schließlich von der Agentur aufgekauft. Der gesamte Prozess einschließlich der Abgabe des Wirkstoffs an Patienten wird wissenschaftlich begleitet.”

 

 

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