Berlin – Diese parlamentarische Anfrage hatte es in sich: Die Linken-Abgeordneten Niklas Schrader und Ferat Koçak wollten vom Berliner Senat detailliert wissen, wie die Polizei bei Einsätzen gegen die sogenannte Clankriminalität vorgeht, welche Behörden beteiligt waren, wie viele Einsatzkräfte aufgeboten wurden, welche Objekte kontrolliert wurden und sogar, wann Polizeibeamte Maschinenpistolen offen am Körper trugen. Die Schriftliche Anfrage wurde Ende Februar zweitausendzweiundzwanzig gestellt, die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres folgte im März. Und die darin enthaltenen Angaben zeigen, welchen gewaltigen Aufwand die Behörden damals betrieben. Im abgefragten Zeitraum registrierte die Berliner Polizei insgesamt sechsundvierzig Einsätze im gesamten Stadtgebiet, die nach Darstellung des Senats in den Bereich der Bekämpfung sogenannter Clankriminalität fielen. Allein in Berlin-Neukölln wurden seit Ende November zweitausendeinundzwanzig elf behördenübergreifende Einsätze durchgeführt. Beteiligt waren je nach Einsatz neben verschiedenen Polizeieinheiten unter anderem Bezirks- und Ordnungsämter, Hauptzollamt, Finanzbehörden sowie weitere Stellen. Der Senat erklärte den Zweck dieser Kontrollen ausdrücklich: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sollten erkannt und verfolgt, Gefahren abgewehrt sowie durch Kontrolldruck illegale Geschäftsfelder wie Betäubungsmittelhandel und Glücksspiel sowie mögliche Geldwäscheaktivitäten aufgedeckt und verhindert werden. Gleichzeitig sollten Erkenntnisse über Strukturen der Organisierten Kriminalität gewonnen werden. Auch Gesundheitsgefahren etwa durch erhöhte Kohlenmonoxidwerte in Shisha-Bars und der Jugendschutz spielten bei den Einsätzen eine Rolle. Besonders auffällig sind die Dimensionen einzelner Kontrollen: Bei einem Einsatz Anfang Januar waren laut Senatsantwort einhundertsiebzig Polizeikräfte beteiligt, bei anderen Einsätzen wurden Dutzende Beamte eingesetzt und teilweise mehrere Hundert Einsatzkräftestunden geleistet. Die parlamentarische Anfrage ging dabei bis ins Detail und fragte sogar danach, ob bei Kontrollen Maschinenpistolen oder andere Schnellfeuerwaffen offen getragen wurden. Der Senat erklärte hierzu, dass Maschinenpistolen bei Einsatzeinheiten grundsätzlich in den Fahrzeugen mitgeführt und bereitgehalten würden. Ob einzelne Beamte sie am Einsatzort mitführten, werde abhängig von der jeweiligen Einsatzlage und den rechtlichen Voraussetzungen entschieden; eine statistische Erfassung jedes Einzelfalls existiere jedoch nicht.
Doch richtig gewaltig wird die Bilanz beim Blick auf die Kontrollen selbst. Bei den elf aufgeführten Einsätzen wurden Hunderte Fahrzeuge sowie zahlreiche Lokale und andere Gewerbeobjekte überprüft. Ein Einsatz sticht besonders hervor: Dort wurden einhundertfünfunddreißig Kraftfahrzeuge, sechsunddreißig Lokale und zwölf weitere Objekte kontrolliert. Beschlagnahmt oder sichergestellt wurden dabei unter anderem mehrere Fahrzeuge, Bargeld, mutmaßliche Betäubungsmittel, Mobiltelefone, ein Messer, Rucksäcke, eine Feinwaage und Verpackungsmaterial. Bei einem anderen Einsatz wurden fünftausend Euro Bargeld, ein Springmesser und ein Geldspielgerät aufgeführt. Wiederum bei anderen Kontrollen tauchten Einhandmesser, Aufenthaltstitel, Ausweisdokumente, Wasserpfeifentabak und mutmaßliche Betäubungsmittel auf. Gleichzeitig registrierten die Behörden eine Vielzahl von Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeiten. Genannt werden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Waffengesetz und das Straßenverkehrsgesetz sowie Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Sachbeschädigung und illegales Glücksspiel. Hinzu kamen zahlreiche Verkehrsverstöße, Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz und weitere Ordnungswidrigkeiten. Ob einzelne festgestellte Straftaten tatsächlich einen direkten Bezug zur Organisierten Kriminalität hatten, beantwortete der Senat allerdings ausdrücklich nicht und verwies auf ermittlungstaktische Gründe. Besonders umfangreich waren auch die Personenkontrollen. Bei einem der aufgeführten Einsätze wurden mehr als eintausend Personen überprüft, bei weiteren Einsätzen mehrere Hundert. Der Senat wies zugleich darauf hin, dass Personen in unterschiedlichen Rollen mehrfach im Polizeisystem gespeichert sein könnten. Noch brisanter ist ein weiterer Punkt der Anfrage: Die Abgeordneten wollten wissen, wie viele Menschen mit den ermittlungsunterstützenden Hinweisen „Clankriminalität“ und „Clankriminalität Umfeld“ im Polizeisystem POLIKS gespeichert waren. Zum damaligen Stichtag waren laut Senatsantwort vierhundertfünfundzwanzig Personen mit dem Hinweis „Clankriminalität“ und siebenundachtzig Personen mit dem Hinweis „Clankriminalität Umfeld“ gespeichert. Unter diesen Einträgen befanden sich auch Minderjährige. Beim Hinweis „Clankriminalität“ waren es neunzehn Minderjährige, beim Hinweis „Clankriminalität Umfeld“ eine minderjährige Person. Seit Oktober des Vorjahres waren zudem neunundzwanzig gespeicherte Hinweise nicht verlängert und deshalb gelöscht worden.
Und dann kommt noch ein Vorgang hinzu, der zeigt, wie detailliert Schrader und Koçak das Vorgehen der Polizei hinterfragten: Eine Verkehrskontrolle im Bereich Hermannstraße auf Höhe des U-Bahnhofs Leinestraße Anfang Februar zweitausendzweiundzwanzig. Dort wollten die Abgeordneten wissen, warum mehrere Polizeibeamte Maschinenpistolen offen am Körper getragen hatten, welche Gefahrenprognose zugrunde lag und welche Verfahren bei der Kontrolle eingeleitet wurden. Die Antwort des Senats: In dem als kriminalitätsbelasteter Ort bezeichneten Bereich Hermannstraße führte die Berliner Polizei eine stationäre Verkehrskontrolle durch. Zur Eigensicherung standen zwei Sicherungsposten bereit, die jeweils mit einer Maschinenpistole ausgestattet waren. Nach Angaben des Senats handelte es sich dabei um dienstlich zugelassene Waffen der Berliner Polizei. Über das Mitführen entscheide die einsatzführende Dienstkraft; für das offene Tragen sei keine gesonderte Rechtsgrundlage erforderlich. Im Verlauf der Kontrolle wurden insgesamt fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen festgestellten Fehlverhaltens im Straßenverkehr sowie zwei Mängelberichte wegen des technischen Zustands überprüfter Fahrzeuge eingeleitet. Eine umfassende Statistik darüber, bei welchen weiteren Verkehrskontrollen Maschinenpistolen offen getragen wurden, führte die Berliner Polizei nach Angaben des Senats nicht. Die gesamte Anfrage zeichnet damit ein bemerkenswert detailliertes Bild der damaligen Strategie gegen sogenannte Clankriminalität: Großkontrollen mit Polizei, Zoll und weiteren Behörden, Kontrollen von Fahrzeugen, Lokalen und Gewerbeobjekten, Sicherstellungen von Bargeld, mutmaßlichen Drogen, Waffen und Fahrzeugen sowie umfangreiche Personenkontrollen. Gleichzeitig zeigt das Dokument, wie intensiv die beiden Linken-Abgeordneten Schrader und Koçak genau diese Einsätze parlamentarisch überprüfen ließen – von Einsatzkräftestunden über gespeicherte Personendaten bis hin zur Frage, wann Polizeibeamte bei den Kontrollen Maschinenpistolen offen am Körper trugen.
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