Soeben erhielten wir von einer Betroffenen die Meldung, dass sie als Covid19-Erkrankte weder vom Hausarzt noch vom Facharzt krankgeschrieben werden. Bei diesem Fall befindet sich der nachweislich an Corona-Erkrankte seit 15.12.2020 zuerst in Quarantäne mit zweifacher Verlängerung und anschließend wegen Spätfolgen der Atemwege im Krankenstand zu Hause. Bei seiner Firma wird er seit dem 19.12.2020 bis heute dem 20.01.2021 als unentschuldigt aufgeführt. Warum dies so ist, ist ganz einfach zu erklären. Weder der Hausarzt noch der Facharzt, bei dem der Betroffene in Behandlung ist, schreiben die Person bis zum heutigen Tag krank. Die Antwort darauf ist der Knaller. Die Haus- und Fachärzte dürfen Covid19-Patienten nicht mehr krankschreiben, weil diese Tätigkeit nur noch vom Gesundheitsamt durchgeführt werden darf. Dies stößt bei dem Betroffenen auf Unverständnis. Das Gesundheitsamt hat mich während der kompletten Krankenphase und anschließenden Weiterbehandlung nicht gesehen und will dann über meine Person entscheiden, ob sie krank ist oder nicht. Das schon überlastete Gesundheitsamt bringt die Krankschreibung nach 4 Wochen nicht bei, um beim Arbeitgeber vorzulegen und wie sieht es eigentlich Datenschutzrechtlich aus, mit der Übermittlung von Gesundheitsdaten aus Folgeerkrankungen nach der Covid-19 Infektion. Hier wird anscheinend recht oberflächlich mit Patientendaten umgegangen. Warum hört man nicht aus Reihen des Datenschutzbeauftragten? Auch bei wiederholter Kontaktaufnahme war beim Gesundheitsamt niemand zu erreichen. Was für ein Schwachsinn wurde hier ins Leben gerufen? Hat das Gesundheitsamt angst, das eventuelle Corona-Erkrankungen nicht in der Statistik auftauchen könnten?