Corona FFP2 Datenschutz-Skandal! Wer eine FFP2 Maske will muss seine Erkrankung bei Apotheke hinterlegen!

Rollt hier der nächste Datenschutz-Skandal auf Hessen zu? Wie auf dem Formular eindeutig zu erkennen ist, muss der Corona-Risikopatient in der Apotheke seine Erkrankung hinterlegen mit Anschrift und Unterschrift, um drei FFP2-Masken für den Zeitraum vom 16.12.2020 bis 31.12.2020 zu erhalten! Eine gesonderte Datenschutzerklärung ist auf diesem Formular nicht zu erkennen, wer z.B. die Daten speichert, wo die Daten gespeichert werden, wann sie gelöscht werden! Auch bleibt die Frage unbeantwortet wo diese Daten hin weitergeleitet werden, wenn die Apotheken mit dem Land Hessen abrechnen! Man brauche zwar keine ärztliche Bescheinigung aber die Erkrankung wollen sie trotzdem Wissen. Würde bei jedem Homepagebetreiber die Datenschutzerklärung fehlen, könnte dieser sofort mit einem Klageverfahren rechnen. Seit Corona werden die Gesetze mit Füßen getreten, gleichgültig um was es geht. Werden diese personenbezogenen Daten für die Impfvorbereitung herangezogen und weitergeleitet? Mit der Maskenverteilung hat die Bundesregierung wieder, was schneller aus dem Boden gestampft mit Sau schlechter Vorbereitung. Fakt ist, dass wir an diesem Thema dran bleiben und weiter berichten werden.