DATENSCHUTZ-Skandal ODER BLINDER FLECK? WARUM DER POST-SKANDAL IM MASSREGELVOLLZUG NACH ANSICHT DES Psychiatrie-Opfer THOMAS Krebs UNENTDECKT BLIEB!

Nach Darstellung des Betroffenen soll der Bayerische Datenschutzbeauftragte bei seiner Prüfung ausschließlich den Umgang mit der Patientenakte und datenschutzrechtliche Fragen untersucht haben. Im Mittelpunkt hätten demnach die Herausgabe der Akten, mögliche Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung sowie die Frage gestanden, ob weitere Akten geführt wurden. Der Vorwurf lautet, dass ein aus Sicht des Betroffenen wesentlich schwerwiegender Sachverhalt überhaupt nicht Gegenstand der Prüfung gewesen sei. So werde bemängelt, dass sich die Stellungnahme nicht mit dem behaupteten Öffnen, Kopieren oder Vernichten von Post sowie mit einem gerichtlichen Beschluss des Landgerichts Würzburg und den daraus abgeleiteten Fragen zum Brief- und Postgeheimnis befasse. Nach Auffassung des Betroffenen sei deshalb ein zentraler Teil seiner Beschwerde unbeachtet geblieben.

Nach der Argumentation des Betroffenen liege der Grund dafür in der unterschiedlichen rechtlichen Zuständigkeit. Während der Datenschutzbeauftragte datenschutzrechtliche Verstöße nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz überprüfe, betreffe der beanstandete Umgang mit der Post nach seiner Auffassung vielmehr den Schutz des Brief- und Postgeheimnisses nach dem Grundgesetz sowie die besonderen Vorschriften des Maßregelvollzugsrechts. Daraus leitet der Betroffene die Schlussfolgerung ab, dass der behauptete Eingriff weder inhaltlich bewertet noch aufsichtsrechtlich beanstandet worden sei. Gleichzeitig erhebt er den Vorwurf, die Klinik habe gegenüber der Aufsichtsbehörde lediglich Informationen zur Patientenakte übermittelt und die beanstandeten Vorgänge rund um den Schriftverkehr nicht vollständig dargestellt. Dadurch sei der eigentliche Kern der Beschwerde nach seiner Auffassung gar nicht in die Prüfung eingeflossen.

Besonders kritisch bewertet der Betroffene nach eigenen Angaben, dass ein von ihm übermittelter Beschluss des Landgerichts Würzburg seiner Ansicht nach keine erkennbare Berücksichtigung gefunden habe. Stattdessen habe sich die abschließende Bewertung maßgeblich auf die Stellungnahme der Klinik gestützt. Aus Sicht des Betroffenen seien dadurch seine Beweismittel, gerichtlichen Entscheidungen und sonstigen Hinweise nicht ausreichend gewürdigt worden. Er sieht darin ein schweres Versagen der Aufsicht und fordert, dass diese Vorgänge im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses umfassend aufgearbeitet werden. Nach seiner Auffassung müsse geklärt werden, weshalb die behaupteten Eingriffe in den Schriftverkehr trotz gerichtlicher Entscheidungen und entsprechender Beschwerden nicht näher untersucht worden seien und ob dadurch mögliche Rechtsverstöße übersehen oder unzureichend geprüft wurden.

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