Die Auswertung von Steuerdaten ist für Piraten eine rote Linie, die unter keinen Umständen überschritten werden darf.
Berlin. Die große Koalition hat im Innenausschuss des Bundestages eine Gesetzesänderung angeschoben, mit der Provider im Kampf gegen Netzstörungen künftig auch sogenannte „Steuerdaten“ auswerten sowie den Datenverkehr „unterbinden“ können [1].
Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, reagiert entsetzt: „Eine Änderung diesen Ausmaßes wird still und leise und möglichst schnell verfasst, obwohl sie weitreichende Folgen beinhaltet. Mit der Option, Datenpakete beliebig zu sortieren, zurückzuweisen oder verlangsamt zu behandeln, können die Provider und auch staatliche Stellen bestimmen, welche Inhalte der Endanwender zur Verfügung hat. Deep Packet Inspection ist für uns eine rote Linie, die unter keinen Umständen überschritten werden darf. Dies bedeutet einen massiven Angriff auf unsere Grundrechte, eine schwere Verletzung der Privatsphäre und einen Ausverkauf an die Telekommunikationskonzerne.“
Die Gesetzesänderung [2] soll die rechtliche Grundlage für die geplanten „Cyber-Feuerwehren“ beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und in der Bundeswehr schaffen. Mit ihr soll die neue EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit [3] ins nationale Recht überführt werden. Den federführenden Innenausschuss des Bundestags hat die Initiative bereits Ende März still und leise passiert, sie soll in der nächsten Sitzungswoche am 27. April kurz vor 23 Uhr vom Plenum ohne weitere Korrekturen verabschiedet werden.
„Man kann sich DPI-Systeme als eine permanente, digitale Leibesvisitation vorstellen, bei der gleichzeitig noch die Taschen aller Kommunikationsteilnehmer durchsucht werden. Mit diesen Überwachungsinstrumenten können Datenpakete durchleuchtet, Dienste diskriminiert und das Nutzerverhalten ausgespäht werden. Die Begründung, es diene der Verhinderung von sogenannten Botnetzen, die infiltrierte Computer als Werkzeug für Angriffe auf fremde Systeme missbrauchen, ist fadenscheinig und absurd. Auch die Abwehr von Cyberangriffen durch Filterung des Datenverkehrs und durch die Trennung „legitimer von maliziöser Kommunikation“ reichen nicht als Gründe für diesen bürgerrechtlichen Dammbruch aus.
Die zunehmende Verbreitung von vernetzten Geräten in Haushalten, genannt „Internet of Things“ (IoT), wird weiterhin die gesellschaftliche Debatte beschäftigen. Die Frage der regelmässigen Sicherheitsupdates muss von Nutzern und Firmen individuell behandelt werden, was nicht steuerbar ist und auch gesetzlich nicht reguliert werden kann. Hier ist Aufklärung und eine gesellschaftliche Debatte darüber vonnöten, die Verbraucher über die Gefahren aufzuklären und ihr Bewusstsein über die Risiken zu schärfen. Wenn schon Gesetze dazu erarbeitet werden, dann sollten sie vorschreiben, dass es Prüfungen gegen nicht update-fähige IoT-Geräte geben muss und der Verbraucher effektiv geschützt wird.“, ergänzt Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.
Die geplanten Abwehrmaßnahmen gegen DDos-Angriffe durch sogenannten Bot-Netzwerke, die das Überlasten der Internetstruktur eines Anbieters zur Folge haben können, beinhalten unangenehme Nebenwirkungen. Es handelt sich um schwere Eingriffe in die Integrität des Datenverkehrs. Welche Websites oder Dateien ein Nutzer anwählt oder welche Dienste genutzt werden, gehen den Provider nichts an. Deep Packet Inspection wird von autoritären Regimen wie China, dem Iran und zunehmend auch von der Türkei verwendet, um den gesamten Internetverkehr der Nutzer zu überwachen und zu filtern.
Zitat aus dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland [4]: „Einen staatlichen Zwang zur Filterung oder Manipulation übertragener Daten darf es nicht geben. Eine konsequente Gleichbehandlung aller Daten in neutralen Netzwerken kann nur dann wirklich sichergestellt werden, wenn diese grundsätzlich ohne Ansicht der Inhalte und unabhängig davon, wer der Absender oder Empfänger ist, übertragen werden. Die Analyse der zu übertragenden Daten mittels Deep Packet Inspection [5] darf vom Staat nicht verlangt und den Betreibern der Teilnetzwerke des öffentlichen Internets nicht erlaubt werden.“
Quellen:
[2] Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 18/11242, 18/11620, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/118/1811808.pdf
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