Der politische Islam gehört nicht zu Deutschland und auch nicht in die deutsche Justiz – Kopftuchverbot ist verfassungsgemäß!

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Emil Sänze MdL begrüßt im Namen der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg die heutige Entscheidung zum Verbot von islamischen Kopftüchern für Richterinnen:

Der politische Islam gehört nicht auf deutsche Richterbänke

“Der deutsche Staat und die Justiz dürfen nicht länger zum Einfallstor für die außereuropäische Einwanderung und für den Islam sein. Die Verteidigung unseres Volkes, unserer Kultur und unseres demokratischen Rechtsstaates erfordert eine klare Grenzziehung, auch in Verwaltung und Justiz. Der Islam gehört nicht auf deutsche Richterbänke. Das ist und war der Standpunkt der AfD. Die konsequente Haltung wird durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt. Der Staat muss neutral bleiben. Daher ist es richtig, wenn Regeln eingeführt werden, die eine offensive Repräsentanz des Islams in deutschen Gerichtssälen verhindern. Moslems dürfen keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie mit ihrer Religion als Vertreter der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können. Das deutsche Volk und der demokratische Verfassungsstaat basieren auf dem römischen Recht, auf den Traditionen des christlichen Abendlandes und der Aufklärung.

AfD ist die Partei der Verfassungstreue

Über 2000 Jahre lang hat sich unsere Gesellschaft in Baden-Württemberg entwickelt, die moralischen, ethischen und christlichen Grundlagen sind verwurzelt auf unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung. Staat, Gesellschaft und Politik sind aufgefordert, diese Ordnung unserer Verfassung zu verteidigen. Das ist das Anliegen der AfD. Die AfD steht für Heimattreue, Tradition und Verfassungstreue. Das heutige Urteil beweist die Richtigkeit und Verfassungstreue der AfD.”

 

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg