Deutscher Lehrerverband zu Aiwanger-Debatte: Für Lehrkräfte gilt VerschwiegenheitspflichtPräsident Stefan Düll betont besondere Verantwortung gegenüber SchülernOsnabrück. Der Deutsche Lehrerverband betont mit Blick auf die Diskussion um den stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger die Verschwiegenheitspflicht von Lehrkräften gegenüber Dritten. Verbandspräsident Stefan Düll erklärte in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ): „Grundsätzlich gilt, Schülerinnen und Schüler genießen ebenso Persönlichkeitsschutz wie Erwachsene.“ Der Präsident fügte hinzu: „Lehrkräfte haben hier eine besondere Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten jungen Menschen. Es gilt eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber unbeteiligten Dritten, außer gegenüber den Eltern und den Strafverfolgungsbehörden. Das ist im Fall der Brüder Aiwanger nicht anders.“Im konkreten Fall hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über ein rechtsextremes Flugblatt berichtet. Zum Schriftvergleich war eine Facharbeit von Hubert Aiwanger herangezogen worden. Der Bruder von Hubert Aiwanger hatte schließlich erklärt, dass er das antisemitische Flugblatt geschrieben habe.Wenn ein Schüler gegen Regeln verstoße, ergreife die Schule nach einer Anhörung geeignete Erziehungsmaßnahmen, erläuterte der Lehrer-Präsident. Bei Straftaten werde die Polizei eingeschaltet. Grundsätzlich sei die Schule aber keine Strafverfolgungsbehörde, sondern ergreife die geringstmögliche Erziehungsmaßnahme.Düll erklärte, die Gründe für „ein solches Pamphlet“ wie im vorliegenden Fall könnten unterschiedlich sein, etwa Rache, Provokation, eine extremistische Haltung oder auch Imponiergehabe. „Je nach Alter und Reife weiß man aber, welche Brisanz damit verbunden ist“, so Düll.
Neue Osnabrücker Zeitung