Die Abzocker: Kritik an Wohnungsmaklern wegen unzulässiger Reservierungsgebühren!

 

Den Kampf um preiswertes Wohneigentum in Berlin und Brandenburg nutzen Immobilien-Makler und Bauträger immer öfter, um Reservierungsgebühren zu verlangen.

Regelmäßig werden auch hohe Beträge einbehalten, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt. Oft zu Unrecht, wie das Verbrauchermagazin des des rbb-Fernsehens jetzt recherchiert hat. Kai-Peter Breiholdt, Fachanwalt für Immobilienrecht, kritisiert diese illegale Praxis in der Sendung SUPER.MARKT:

“Wir haben im Moment einen Immobilienboom. Dadurch können sich die Makler und Bauträger auch ihre Käufer aussuchen und nutzen ihre Marktmacht, bestimmte Dinge durchzudrücken.”

Bei einer Stichprobe mit versteckter Kamera hat der rbb festgestellt, dass Makler und Bauträger Gebühren rechtwidrig ganz oder teilweise einbehalten oder zu hohe Gebühren verlangt werden. Kai-Peter Breiholdt rät Interessenten deshalb, sehr genau zu prüfen, ob sich die Makler an Recht und Gesetz halten. So darf die Reservierungsgebühr nicht zu hoch angesetzt sein. Die gerichtlich anerkannte Grenze liegt bei 10 – 15% der ortsüblichen Maklerprovision. Ferner sind serienmäßig formulierte online-Verträge in Brandenburg nicht zulässig.

Die Gebühr als “Aufwandsentschädigung” einzubehalten, ist nur dann statthaft, wenn der tatsächlich geleistete Aufwand auch nachgewiesen werden kann. In Berlin gibt es eine Sondersituation: Reservierungsgebühren sind nur dann akzeptabel, wenn der Reservierungsvertrag separat vom eigentlichen Maklerverträgen geschlossen wird.

Mehr Informationen: rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT. Montag, 09.12.2010 um 20:15 Uhr im rbb-Fernsehen. Online: www.rbb-online.de/supermarkt

 

Rundfunk Berlin-Brandenburg ,rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT