Die Bundesregierung rüstet auf! Warum?

 

 

 

 

Kürzlich fand in sechs Bundesländern, in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein, eine Großübung statt, in der Polizei und Bundeswehr gemeinsam für einen potentiellen Ernstfall probten. Es ginge hier, so hieß es, um die Optimierung der Zusammenarbeit, so dass im Ernstfall schnell reagiert und, den Erwartungen der Bürger entsprechend, rasch gehandelt werden könne. Doch ist dies wirklich eine reine Übung gewesen? Und in welchen Fällen ist der Einsatz der Bundeswehr überhaupt gerechtfertigt?

Laut Angaben des Verteidigungsministeriums haben ABC-Abwehrsoldaten, Feldjäger und Kampfmittelräumer für den „Ernstfall“ in Deutschland geprobt, um die Kommunikationswege zwischen Polizei und Bundeswehr zu optimieren und die Verteidigungsministerin begründete dies mit der Erwartungshaltung der Bevölkerung im Falle eines extremen Terroranschlages.

360 Soldaten waren an der „Getex“ (Gemeinsame Terrorismusabwehr-Exercise) genannten Übung beteiligt und durften erleben wie es sich anfühlt, im Inland hoheitliche Aufgaben zu übernehmen, zu denen die Anwendung von Gewalt zählt. Deutschland sei, vor dem Hintergrund des Berliner Weihnachtsmarktanschlages, ein potentielles Ziel des internationalen Terrorismus, die Übung sei daher unverzichtbar. Doch das Grundgesetz gibt nicht eindeutig zu erkennen ob ein solcher Einsatz, käme es zum Ernstfall, überhaupt rechtmäßig wäre.

Denn Bundeswehreinsätze im Inneren sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, nämlich dann, wenn eine Behörde überfordert ist und Unterstützung von außen benötigt um, was Logistik und Personal betrifft, ausreichend ausgestattet zu sein. Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für das Land etwa kann etwa der Notstand eingesetzt werden und dann darf die Bundeswehr zum Schutz von zivilen Objekten eingesetzt werden und organisierte Aufständische bekämpfen.

Bei einer Naturkatastrophe also, oder auch bei einem besonders schweren Unglücksfall ist demnach der Einsatz der Bundeswehr erlaubt. Für die Bewertung von Terroranschlägen findet sich im Grundgesetz allerdings keine klare Regelung, doch nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können auch Terroranschläge einen besonders schweren Unglücksfall darstellen. Wie groß ein Terroranschlag allerdings sein muss, damit die Bundeswehr überhaupt eingreifen darf, das ist bisher völlig unklar.

Steckt vielleicht eine konkrete Angst hinter der Übung oder befürchtet man Zustände wie in Frankreich? Lesen Sie hier unseren vollständigen Artikel zum Thema: http://www.watergate.tv/2017/03/07/ruestet-die-bundesregierung-jetzt-fuer-einen-buergerkrieg/

 

 

 

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