Die EU hat versagt Kommentar zum Asyl-Urteil des Europäischen Gerichtshofs!

 

Regensburg  – Die Flüchtlingskrise, die den Kontinent seit zwei Jahren in Atem hält, beschäftigt nun richtigerweise das oberste Gericht der EU, den Europäischen Gerichtshof. Weil sich die Regierungen der 28 Mitgliedsstaaten nicht einig werden konnten, hat nun die Justiz das Wort. In gleich zwei Verfahren haben die Richter in Luxemburg klargestellt, dass auch trotz des ungeheuren Zustroms von Kriegsflüchtlingen im Grundsatz die sogenannte Dublin-Regelung gilt. Das heißt, in dem EU-Land, das der Flüchtling zuerst betreten hat, muss sein Asylverfahren stattfinden. Gegen diesen Grundsatz wurde aus humanitären Gründen allerdings hunderttausendfach verstoßen. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle, vor allem über die inzwischen geschlossene Balkan-Route, wurden viele Schutzsuchende einfach “durchgewunken”. Sie landeten vor allem in Deutschland oder in Schweden. Eine nachträgliche Rechtfertigung für Merkels damalige Wir-schaffen-das-Politik hat der EuGH damit nicht geliefert. Aber viel spannender ist ein weiterer Fall, der derzeit in Luxemburg verhandelt wird. In der Klage Ungarns und der Slowakei gegen eine Verteilung der Flüchtlinge auf die Mitgliedsstaaten hat der Generalanwalt am EuGH der Position Deutschlands sowie der Mehrheit der EU Recht gegeben. Eine faire Verteilung von Flüchtlingen ist notwendig. Doch gerade weil die EU-Flüchtlingspolitik in der Krise weitgehend versagt hat, ist nun ein neuer, gerechterer Ansatz notwendig.

Quelle: Mittelbayerische Zeitung