Berlin – POLITISCHER PAUKENSCHLAG IN DER SPD! Was in der Hauptstadt derzeit geschieht, wirft brisante Fragen nach Glaubwürdigkeit, Wahlversprechen und politischer Verlässlichkeit auf! Während die Berliner Sozialdemokraten gemeinsam mit der Linkspartei und den Grünen den Weg für eine weitreichende Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände freimachen wollen, arbeitet die SPD auf Bundesebene ausgerechnet mit der Union an einem Gesetz, das solche Maßnahmen verhindern soll! Zwei politische Richtungen, eine Partei – und Millionen Bürger dürfen sich fragen, welche Haltung denn nun tatsächlich gilt! Besonders deutlich wurde dieser Widerspruch am Sonntagabend in der ARD-Talkshow von Caren Miosga. Dort musste sich der siebenundfünfzigjährige SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Matthias Miersch den kritischen Fragen der ebenfalls siebenundfünfzigjährigen Moderatorin stellen. An seiner Seite diskutierten der dreiundfünfzigjährige CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei sowie die politische Korrespondentin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Mona Jaeger. Eigentlich stand die Vertrauenskrise innerhalb der Bundesregierung im Mittelpunkt der Sendung. Doch spätestens beim Thema Enteignung geriet die Glaubwürdigkeitsfrage der Sozialdemokraten in den Fokus! Der Hintergrund hat es in sich: Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl im September wurde die Linkspartei stärkste politische Kraft. Nach intensiven Sondierungen verständigten sich Linke, Grüne und SPD auf ein gemeinsames Papier, das auch die Vergesellschaftung großer privater Wohnungskonzerne vorsieht. Rund einhundertsechzigtausend Wohnungen könnten davon betroffen sein. Unternehmen mit mehr als zehntausend Wohnungen sollen ihren Grundbestand behalten dürfen, während darüber hinausgehende Bestände gegen Entschädigung in öffentliches Eigentum überführt werden könnten. Die geplante Entschädigungssumme soll auf sechzehn Milliarden Euro begrenzt werden. Das entsprechende Gesetz soll nach den bisherigen Vorstellungen Mitte zweitausendachtundzwanzig vorgelegt werden. Eine tatsächliche Überführung von Wohnungen wäre frühestens im darauffolgenden Jahr möglich. Noch handelt es sich allerdings um ein Vorhaben aus den Sondierungsgesprächen, nicht um ein bereits beschlossenes Gesetz. Die Parteigremien müssen einer Aufnahme von Koalitionsverhandlungen erst zustimmen. Dennoch ist die politische Brisanz erheblich: Der siebenundvierzigjährige Berliner SPD-Spitzenpolitiker Steffen Krach hatte sich vor der Wahl gegen Vergesellschaftungen ausgesprochen. Nun trägt er einen ausgehandelten Kompromiss mit, der genau diese Möglichkeit vorsieht. Krach erklärte dazu, seine persönliche Meinung habe sich nicht geändert, demokratische Politik verlange jedoch Kompromisse. Für Kritiker stellt sich damit die Frage, wie weit solche Kompromisse gehen dürfen, bevor sie als Abkehr von bisherigen Wahlkampfaussagen wahrgenommen werden. Denn während in Berlin über die Überführung riesiger Immobilienbestände verhandelt werden soll, betont die SPD-geführte Bundesbauministerin Verena Hubertz, dass Vergesellschaftungen keine einzige zusätzliche Wohnung schaffen und enorme Entschädigungszahlungen verursachen würden. Gemeinsam mit der Union strebt die Bundesregierung deshalb eine gesetzliche Begrenzung solcher Vorhaben an. Bereits im Sommer wurde eine entsprechende politische Absicht vereinbart. Ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf liegt nach den bislang veröffentlichten Angaben allerdings noch nicht vor. Der Streit ist damit längst mehr als eine gewöhnliche Meinungsverschiedenheit zwischen Landes- und Bundespolitik. Es geht um Eigentumsrechte, die Zukunft des Berliner Wohnungsmarktes, milliardenschwere öffentliche Ausgaben und die grundsätzliche Frage, ob die Sozialdemokraten auf Landesebene eine Politik unterstützen können, die ihre eigenen führenden Bundespolitiker ausdrücklich ablehnen!
MIOSGA LÄSST NICHT LOCKER – UND MIERSCH MUSS DEN SPD-SPAGAT ERKLÄREN! Der Moment der politischen Konfrontation kam, als die Moderatorin wissen wollte, wie die SPD ihre unterschiedlichen Positionen miteinander vereinbaren könne. Miersch versuchte zunächst, den Blick auf die besondere Berliner Situation zu lenken. Schließlich habe die Linkspartei mit der Vergesellschaftung ein Thema aufgegriffen, das zahlreiche Menschen in der Hauptstadt beschäftige. Für die Berliner Sozialdemokraten gehe es darum, mit einem möglichen Koalitionspartner über dessen zentrale politische Forderungen zu verhandeln. Doch diese Erklärung beantwortete noch nicht die entscheidende Frage: Warum soll etwas in Berlin als möglicher Regierungsbestandteil verhandelt werden, das auf Bundesebene ausdrücklich verhindert werden soll? Miersch verwies darauf, dass die Bundesregierung an einem Gesetz zum Schutz von Investoren arbeite. Miosga hielt dagegen und machte deutlich, dass dieses Vorhaben gerade gegen die geplanten Vergesellschaftungen gerichtet sei. Schließlich stellte sie die Frage, die den Kern des politischen Konflikts offenlegte: „Wem wollen Sie das erklären?“ Noch deutlicher wurde die Moderatorin mit ihrer Nachfrage: „Ist die SPD jetzt grundsätzlich für Vergesellschaftung oder nicht?“ Miersch erläuterte daraufhin erneut, dass die Situation in Berlin durch die Koalitionsverhandlungen mit der Linkspartei geprägt sei. Steffen Krach habe seine persönliche Position nicht zwangsläufig verändert, müsse als Berliner Politiker aber darüber entscheiden, ob ein Regierungsbündnis auf Grundlage gemeinsamer Kompromisse möglich sei. Die endgültige Entscheidung darüber stehe noch aus. Doch die grundsätzliche politische Spannung blieb bestehen. Denn Miersch bekannte gleichzeitig, dass er Vergesellschaftungen für den falschen Weg halte. Das Grundgesetz lasse solche Maßnahmen zwar grundsätzlich zu, doch die damit verbundenen Entschädigungssummen seien aus seiner Sicht enorm. Geld, das für den Erwerb bereits vorhandener Wohnungen ausgegeben werde, könne nach seiner Auffassung sinnvoller in den Neubau fließen. Damit vertrat der SPD-Fraktionschef in der Sache eine Position, die auch der Unionsfraktionsvorsitzende Thorsten Frei unterstützt. Der CDU-Politiker sprach sich entschieden gegen die Vergesellschaftung aus und bezeichnete solche Maßnahmen als wirtschaftspolitisch verfehlt. Seine Begründung: Berlin müsste Milliardenbeträge aufbringen, um Immobilienbestände zu übernehmen, die bereits existieren. Dadurch entstehe zunächst keine einzige zusätzliche Wohnung. Das eigentliche Problem sei jedoch gerade der Mangel an neuem Wohnraum. Außerdem warnte Frei davor, mit der Aussicht auf staatliche Übernahmen private Investoren abzuschrecken. Wer in Deutschland neue Wohnungen errichten wolle, müsse darauf vertrauen können, dass seine Investitionen langfristig geschützt seien. Aus seiner Sicht gefährden entsprechende Pläne dieses Vertrauen und könnten dazu führen, dass Wohnungsunternehmen Berlin als Investitionsstandort meiden. Auch die Bundesbauministerin Hubertz argumentiert in diese Richtung und verweist auf die Möglichkeit, mit milliardenschweren Mitteln stattdessen zusätzliche Wohnungen oder ganze Wohnquartiere zu schaffen. Die Berliner Koalitionsanwärter halten dagegen, dass es nicht allein um Neubau gehe. Sie wollen auch die Macht großer Immobilienkonzerne begrenzen und vorhandene Mietwohnungen dauerhaft stärker am Gemeinwohl ausrichten. Die Linke betrachtet die Vergesellschaftung als Instrument gegen den Druck auf dem Mietwohnungsmarkt. Im gemeinsamen Sondierungspapier sind deshalb nicht nur mögliche Eigentumsübertragungen, sondern auch Neubauziele und Begrenzungen von Mietsteigerungen vorgesehen. Diese unterschiedlichen Ansätze machen deutlich, wie grundsätzlich der Konflikt ist. Die einen setzen auf staatliche Kontrolle vorhandener Wohnungsbestände, die anderen vor allem auf Investitionssicherheit und zusätzliche Bauprojekte. Ausgerechnet innerhalb der SPD treffen diese Vorstellungen nun unmittelbar aufeinander. Besonders brisant wird die Angelegenheit dadurch, dass ein bundesgesetzliches Verbot rechtlich umstritten wäre. Schließlich ermöglicht Artikel fünfzehn des Grundgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich die Überführung von Grund und Boden sowie Produktionsmitteln in Gemeineigentum. Ob und wie der Bund diese Möglichkeit für große private Wohnungsbestände einschränken könnte, ist deshalb keineswegs abschließend geklärt. Ebenso offen ist, wie ein Berliner Vergesellschaftungsgesetz ausgestaltet werden müsste, damit es rechtlichen Prüfungen standhält. Die politische Auseinandersetzung könnte somit auch zu einem weitreichenden juristischen Konflikt zwischen Bundesgesetzgebung, Landespolitik und den verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Eingriffe in Eigentum werden.
DIE GROSSE GLAUBWÜRDIGKEITSFRAGE – WIE VIEL SPD STECKT NOCH IN DEN VERSPRECHEN DER SPD? Der Berliner Enteignungsstreit zeigt, vor welchem politischen Dilemma die Sozialdemokraten stehen. In der Hauptstadt will die Landespartei nach einem historisch schwachen Wahlergebnis gemeinsam mit Grünen und Linken wieder Regierungsverantwortung übernehmen. Dafür müsste sie einen Kompromiss akzeptieren, der in einem zentralen Punkt von ihrer bisherigen Haltung abweicht. Auf Bundesebene dagegen regiert die SPD mit CDU und CSU und unterstützt ein Vorhaben, das gerade solche Vergesellschaftungen verhindern soll. In Berlin wird damit über ein Gesetz zur Übernahme großer privater Wohnungsbestände verhandelt, während die Bundesregierung an einer gesetzlichen Schutzregelung für eben diese Bestände arbeitet. Politisch lassen sich unterschiedliche Positionen in Landes- und Bundesregierungen durchaus mit verschiedenen Koalitionsverhältnissen erklären. Doch eine Erklärung ersetzt nicht die notwendige Verständlichkeit gegenüber den Wählern. Wer vor einer Wahl eine bestimmte Maßnahme ablehnt und anschließend über deren Umsetzung verhandelt, muss überzeugend darlegen können, warum sich die politischen Prioritäten verändert haben. Genau diese Frage stand hinter dem hartnäckigen Nachhaken von Caren Miosga. Für die Berliner Mieter wiederum geht es um weit mehr als parteipolitische Glaubwürdigkeit. Steigende Wohnkosten, Wohnungsknappheit und die schwierige Suche nach bezahlbarem Wohnraum gehören zu den drängendsten sozialen Problemen der Hauptstadt. Befürworter einer Vergesellschaftung versprechen sich von einer öffentlichen Übernahme mehr Einfluss auf Mietpreise und die langfristige Sicherung bezahlbarer Wohnungen. Gegner befürchten dagegen immense finanzielle Belastungen, langwierige Gerichtsverfahren und einen Rückgang privater Investitionen. Hinzu kommt die offene Frage, ob die bislang vorgesehenen sechzehn Milliarden Euro für die Entschädigungen tatsächlich ausreichen würden. Die rechtliche Bewertung und die konkrete Finanzierung wären für die Umsetzung entscheidend. Die möglichen Kosten sollen nach den bisherigen Planungen unter anderem über Kredite finanziert und durch Mieteinnahmen getragen werden. Gleichzeitig haben sich die Berliner Koalitionsanwärter ambitionierte Ziele für den Wohnungsbau gesetzt. Bis zum Jahr zweitausendeinunddreißig sollen einhunderttausend Baugenehmigungen ermöglicht werden. Bei landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen die jährlichen Mietsteigerungen auf höchstens zwei Prozent begrenzt werden. Das Vergesellschaftungsvorhaben steht also innerhalb eines umfangreicheren wohnungspolitischen Programms, dessen einzelne Maßnahmen allerdings erst politisch beschlossen und praktisch umgesetzt werden müssten. Für die SPD verschärft gerade diese Kombination den Erklärungsbedarf: Einerseits soll bezahlbarer Wohnraum durch öffentliche Eingriffe gesichert werden, andererseits warnen führende Sozialdemokraten auf Bundesebene davor, dass solche Eingriffe Geld binden und Investitionen gefährden könnten. Auch innerhalb der Bundesregierung dürfte die Debatte weiter für Spannung sorgen. Denn CDU und CSU verlangen einen wirksamen Schutz vor Vergesellschaftungen, während die Berliner SPD mit einem möglichen linken Koalitionspartner über deren Umsetzung verhandeln will. Ob das geplante Bundesgesetz rechtzeitig kommt, ob es verfassungsrechtlich Bestand hätte und ob Berlin seine Pläne tatsächlich verwirklichen könnte, bleibt abzuwarten. Fest steht dagegen schon jetzt, dass die Debatte eine grundlegende politische Frage aufgeworfen hat: Wie verbindlich sind programmatische Aussagen, wenn Koalitionsverhandlungen beginnen? Der Vorwurf der politischen Heuchelei steht im Raum, doch über seine Berechtigung werden die konkreten Entscheidungen und ihre Begründungen entscheiden. Matthias Miersch konnte bei Caren Miosga zwar erläutern, warum die Berliner SPD gegenüber der Linkspartei kompromissbereit ist. Der Gegensatz zur bundespolitischen Linie seiner Partei bleibt jedoch bestehen. Und genau deshalb wird die Frage nach der Glaubwürdigkeit der SPD nicht mit dem Ende einer Fernsehdiskussion verschwinden: Warum unterstützt eine Partei in Berlin Verhandlungen über eine Maßnahme, gegen die sie gleichzeitig auf Bundesebene ein Gesetz auf den Weg bringen will? Für die Sozialdemokraten ist dieser Widerspruch eine politische Bewährungsprobe – und für die Bürger ein Anlass, die kommenden Entscheidungen in Berlin und im Bund besonders genau zu verfolgen.
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