Die Realität: Verurteilter Menschenhändler ignorierte Einreiseverbot!

Am 5. Januar 2020 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der Bundesautobahn 17 einen Kleintransporter mit bulgarischer Zulassung nebst Insassen.

Im Fahrzeug befand sich unter anderem ein Insasse (43 Jahre) aus Bulgarien. Die grenzpolizeiliche Überprüfung seiner Ausweisdaten am Rastplatz “Am Heidenholz” ergab, dass der bulgarische Staatsangehörige ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, aufgrund Aberkennung des Freizügigkeitsrechtes, bis Oktober 2027 für Deutschland hat.

In der Vergangenheit verurteilte die Justiz ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten, wegen zweifachen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei, Körperverletzung und Diebstahl. Der Verurteilte war bis Oktober 2019 in Haft. Die Freie- und Hansestadt Hamburg schob den Bulgaren Ende Oktober 2019 ab. Weiterhin entzog die Behörde dem 43-Jährigen das Recht auf Freizügigkeit für acht Jahre.

Aufgrund seines Verstoßes gegen das bestehende Wiedereinreiseverbot, wurde durch das Amtsgericht Pirna am 6. Januar 2020 gegen den Bulgaren Untersuchungshaft bis Anfang Februar 2020 angeordnet.

Bundespolizeiinspektion Berggießhübel