Dienstunfall: Toilettenbesuch eines Beamten im Dienstgebäude steht unter Dienstunfallschutz

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Ein Beamter ist auch dann vom Dienstunfallschutz erfasst, wenn er während seiner Dienstzeit die im Dienstgebäude gelegene Toilette aufsucht. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

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