Digitale Bildung: konkreten Ausgestaltung den Schulen überlassen!

Internet
Internet

Heiko Scholz, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, zum FDP-Gesetzesentwurf zur Stärkung der digitalen Bildung im Hessischen Schulgesetz: „Seit mehr als zehn Jahren wird in Hessen an digitalen Plattformen und Cloudlösungen herumexperimentiert, doch es mangelt vielen Schulen nach wie vor an der nötigen Medien- und EDV-Ausstattung, also an den wesentlichen Grundlagen für digitale Lehr- und Lernsysteme. Wenn die FDP nun anregt, dem Hessischen Schulgesetz den Satz hinzuzufügen, dass digitale Hilfsmittel regulärer Bestandteil der Unterrichtsarbeit seien, entbehrt dies nicht einer gewissen Ironie.“

Wenn jedoch eine Schule ein pädagogisches Konzept umsetze, das ohne digitale Hilfsmittel als festem Bestandteil des Unterrichts auskomme, bliebe ihr das verwehrt, sofern der Gesetzentwurf der FDP Realität würde. „Dies schränkt die Schulen in ihrer gesetzlich garantierten pädagogischen Selbstständigkeit ein. Die von der FDP geforderte obligatorische Nutzung digitaler Plattformen scheitert schon an der Ausstattung der Schüler zuhause und verletzt damit den Gleichheitsgrundsatz.“

Der Vorstoß der FDP sei im Grundsatz anerkennenswert, doch müsse an präzise rechtliche Regeln und praktikable Kriterien für die Umsetzung gebunden werden. „Unser Vorschlag: Die rechtliche Regulierung digital unterstützten Unterrichtes könnte über dessen Verankerung in den Kerncurricula bzw. in Form von Bildungsstandards als sogenannte ‚Digitale Kompetenzen‘ erfolgen und in § 4 und/oder § 6 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes Berücksichtigung finden, wobei die Art und Weise ihrer konkreten Ausgestaltung den einzelnen Schulen vorbehalten bliebe.“

  1. i. S. d. P.: Heiko Scholz, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag