Düsseldorf: Krankenschwester unter Mordverdacht?

Mit Pressemitteilung vom 08.02.2021 – 17:57 Uhr gaben die ermittelnden Behörden bekannt, dass aufgrund des Verdachts eines Tötungsdeliktes eine Mordkommission unter Leitung des Polizeipräsidiums Düsseldorf eingerichtet wurde.

Der Tatverdacht richtet sich gegen eine 39-jährige Krankenschwester.

Nach derzeitigen Erkenntnissen könnte sie durch eine weisungswidrige Reduzierung der ärztlich angeordneten Dosierung eines lebensnotwendigen Medikamentes den Tod eines lebensbedrohlich erkrankten 52-jährigen Patienten verursacht haben. Sie soll den Tatvorwurf gegenüber Angestellten des Krankenhauses eingeräumt haben.

Der Patient verstarb am 2. Februar. Derzeit ist ungeklärt, ob der 52-Jährige bei einer

Mit Pressemitteilung vom 08.02.2021 – 17:57 Uhr gaben die ermittelnden Behörden bekannt, dass aufgrund des Verdachts eines Tötungsdeliktes eine Mordkommission unter Leitung des Polizeipräsidiums Düsseldorf eingerichtet wurde.

Der Tatverdacht richtet sich gegen eine 39-jährige Krankenschwester.

Nach derzeitigen Erkenntnissen könnte sie durch eine weisungswidrige Reduzierung der ärztlich angeordneten Dosierung eines lebensnotwendigen Medikamentes den Tod eines lebensbedrohlich erkrankten 52-jährigen Patienten verursacht haben. Sie soll den Tatvorwurf gegenüber Angestellten des Krankenhauses eingeräumt haben.

Der Patient verstarb am 2. Februar. Derzeit ist ungeklärt, ob der 52-Jährige bei einer Medikamentenverabreichung gemäß der ärztlichen Anweisung überlebt oder einen messbaren Zeitraum länger gelebt hätte.

Die Tatverdächtige wurde vom betroffenen Krankenhaus freigestellt und durch Polizeibeamte am 5. Februar festgenommen. Noch am selben Tag erließ der Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen gegen die Beschuldigte, den er durch Beschluss vom selben Tag unter Auflagen außer Vollzug setzte.

Derzeit schweigt die Tatverdächtige gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu den Vorwürfen.

Die Ermittlungen der Mordkommission dauern an.

Überprüft wird zudem ein Fall aus dem Jahr 2019, bei dem ein schwer vorerkrankter Patient auf der Intensivstation desselben Krankenhauses in einen lebensbedrohlichen Zustand geriet, nachdem ihm mutmaßlich durch eine bis dato unbekannte Person ein nicht benötigtes Medikament verabreicht wurde. Die Krankenschwester war auch in diesem Verfahren eine der Tatverdächtigen. Durch die Ermittlungen konnte der Tatverdacht gegen sie seinerzeit nicht erhärtet werden. Das Verfahren wurde eingestellt. Es wird nun geprüft, ob die Ermittlungen gegen die Beschuldigte in diesem Verfahren aufgrund der neuen Erkenntnisse aus dem aktuellen Verfahren wieder aufgenommen werden.

Presseanfragen zum Ermittlungsverfahren sind an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu richten.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde

gemäß der ärztlichen Anweisung überlebt oder einen messbaren Zeitraum länger gelebt hätte.

Die Tatverdächtige wurde vom betroffenen Krankenhaus freigestellt und durch Polizeibeamte am 5. Februar festgenommen. Noch am selben Tag erließ der Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen gegen die Beschuldigte, den er durch Beschluss vom selben Tag unter Auflagen außer Vollzug setzte.

Derzeit schweigt die Tatverdächtige gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu den Vorwürfen.

Die Ermittlungen der Mordkommission dauern an.

Überprüft wird zudem ein Fall aus dem Jahr 2019, bei dem ein schwer vorerkrankter Patient auf der Intensivstation desselben Krankenhauses in einen lebensbedrohlichen Zustand geriet, nachdem ihm mutmaßlich durch eine bis dato unbekannte Person ein nicht benötigtes Medikament verabreicht wurde. Die Krankenschwester war auch in diesem Verfahren eine der Tatverdächtigen. Durch die Ermittlungen konnte der Tatverdacht gegen sie seinerzeit nicht erhärtet werden. Das Verfahren wurde eingestellt. Es wird nun geprüft, ob die Ermittlungen gegen die Beschuldigte in diesem Verfahren aufgrund der neuen Erkenntnisse aus dem aktuellen Verfahren wieder aufgenommen werden.

Presseanfragen zum Ermittlungsverfahren sind an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu richten.

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde