E-Patientenakte: Überzeugung unter Bürgern bislang eingeschränkt

Blick vom Zahnarzt-Patientenstuhl, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Eine Woche nach dem Start der elektronischen Patientenakte (ePA) zeigen die ersten Nutzerzahlen ein geteiltes Bild. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov für "Handelsblatt Inside" unter 580 Bürgern gaben nur zwei Prozent an, sich die ePA-App ihrer Krankenkasse bereits heruntergeladen zu haben. Allerdings planen 30 Prozent, dies noch zu tun.

23 Prozent der Befragten gaben an, die ePA überhaupt nicht zu kennen. 26 Prozent lehnen die ePA-App. Mehr als die Hälfte von der Befragten haben Bedenken wegen Datenschutz und -sicherheit. Die ePA ist zentraler Baustein der Digitalisierungsstrategie von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und ermöglicht es Nutzern, ihre Gesundheitsdaten zu speichern und mit Ärzten zu teilen. Die größeren Krankenkassen berichten von teils vier- bis fünfstelligen Download-Zahlen der ePA. Bei der Techniker Krankenkasse waren es 14.000, bei der AOK 4000 und bei der Barmer 1.400. Die App des IT-Dienstleisters Bitmarck, die mehr als 80 Krankenkassen mit insgesamt 25 Millionen Versicherten zur Verfügung steht, wurde rund 3.000 Mal heruntergeladen. Die Unterschiede fußen insbesondere auf dem Verfahren zur Identifizierung. Bei vielen Krankenkassen müssen die Versicherten in eine der Geschäftsstellen kommen, um ihre Akte freischalten zu lassen. Unter anderem bei Techniker und AOK ist das auch digital möglich. Das Chaos-Computer-Club-Mitglied Martin Tschirsich und der IT-Sicherheitsberater André Zilch halten digitale Ident-Verfahren aber für "rechtlich und technisch" unzulässig. "Digitale Ident-Verfahren sind nicht als sicher einzustufen", erklärten sie gegenüber "Handelsblatt Inside". Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber teilt die Bedenken. Vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heißt es, dass digitale Ident-Verfahren "wegen des hohen Schutzbedarfs von Gesundheitsdaten für den benannten Einsatzzweck grundsätzlich als nicht geeignet anzusehen" seien. Doch: Ein zeitlich befristeter Einsatz sei vertretbar. Die Kassen halten ihre jeweiligen Verfahren für unbedenklich.

Foto: Blick vom Zahnarzt-Patientenstuhl, über dts Nachrichtenagentur