#Ebersberg: #Reichsbürger fährt nach Gerichtsverhandlung ohne Fahrerlaubnis mit Pkw!

 

 

Aufgrund der Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft München II und der Ermittlungsgruppe „Wappen“ der KPI Erding war am 19.04.2018 der erste „Staatsangehörige“ des sog. “Bundesstaates Bayern”, ein 53-jähriger Deutscher aus dem Raum Passau, beim Amtsgericht Ebersberg angeklagt.

 

Schon bei der Einlasskontrolle legte der Angeklagte eine unechte Urkunde des sog. “Bundesstaates Bayern” vor. Amtliche Ausweisdokumente besitzt der Angeklagte nicht. 
Der Angeklagte brachte seine ideologische Einstellung gegenüber dem Gericht deutlich zum Ausdruck. Die Zuständigkeit des Amtsgerichtes lehnte er als „Staatsangehöriger“ des sog. “Bundesstaates Bayern” ab. 

Er wurde vom Amtsgericht Ebersberg wegen Urkundenfälschung, Amtsanmaßung und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu je 80 € verurteilt. 

Dem 53-Jährigen war 2017 die Fahrerlaubnis vom LRA Passau entzogen worden. Nach Prozessende bemerkten zivile Beamte der PI Ebersberg gegen 15.45 Uhr, wie der Mann in seinem Pkw auf dem Volksfestparkplatz fuhr. Die Beamten hielten das Fahrzeug sofort an und forderten den 53-Jährigen auf, auszusteigen. Dem kam er jedoch nicht nach und fuhr zunächst langsam an. Als ein Polizeibeamter durch das geöffnete Fenster den Fahrzeugschlüssel erlangen wollte, gab der Fahrer Gas und fuhr davon. Der 56-jährige Beamte wurde dabei leicht am Unterarm verletzt.

In der Folge entdeckten die zivilen Beamten der PI Ebersberg den Pkw des Flüchtigen auf der B 304 in Richtung Wasserburg fahrend. Nachdem der 53-Jährige auf die B 15 abgefahren war, konnte er schließlich mit Unterstützung von uniformierten Streifenbeamten der PI Wasserburg auf Höhe Fischbach angehalten werden. 

Der Fahrer wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort wieder entlassen. Sein Fahrzeug wurde in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft München II zum Zwecke der Einziehung beschlagnahmt.

Den Beschuldigten erwartet nun ein neues Strafverfahren u. a. wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.