Eilantrag gegen Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen in der Stadt Chemnitz abgelehnt!

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Chemnitz hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz vom 28.12.2020, mit der das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern (ausgenommen Feuerwerkskörper der Kategorie F1) für den Zeitraum vom 31. Dezember 2020, 0:00 Uhr bis 1. Januar 2021, 24:00 Uhr auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Flächen sowie auf privaten, aber für jedermann zugänglichen Flächen untersagt wurde, abgelehnt. Quelle; Verwaltungsgericht Chemnitz