EILMELDUNG: Freispruch für Prof. Dr. Bhakdi!

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Der Weg zum Nobelpreis ist bekanntermaßen steinig. Ein Stein wurde heute aus dem Weg geräumt, dank eines Richters, der sich nicht von den parteipolitisch gefärbten Vorgaben, die einer weisungsabhängigen Staatanwaltschaft gemacht werden, beeinflussen ließ. An manchen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland hat das Recht noch einen Stellenwert.

Das ist jedoch nicht genug. Die Reputation eines Wissenschaftlers vom Format eines Prof. Dr. Bhakdi kann nur dann wiederhergestellt werden, wenn seinen in dieser Corona-Krise gewonnenen Erkenntnissen der herausragende Stellenwert eingeräumt wird, der ihnen gebührt.

Seine Expertise wird global hochgeschätzt, doch in unserem Land galt das nichts, obwohl er immer bestätigt hat, für dieses Land eintreten zu wollen, auch wenn es nicht das Land ist, aus dem er stammt. Das ist auch der Grund, warum er unseren unwürdigen Politikern weiterhin anbietet, trotz der über ihn hereingebrochenen Diffamierungen als helfende Hand zur Seite zu stehen, um den Schaden, der durch leichtfertige und leichtgläubige, unwissenschaftliche Vorgehensweisen angerichtet wurde, zu beheben.


Anbei die Kurzerklärung zum Urteil aus der juristischen Warte. Wir danken den Anwälten für Aufklärung, insbesondere Dr. Alexander Christ und Prof. Dr. Werner Bergholz für Ihre Statements

  • Der Richter weißt in seiner Begründung, Prozeßbeobachtern zufolge, auf den Kontext bei mehrdeutigen Aussagen hin. Der Angeklagte vermag zu differenzieren zwischen Politik und Volk, Israel und den Juden allgemein. Der Kontext des Interviews sei politisch.
  • Den Berichten zufolge habe der Richter im Zusammenhang mit der Kieler Rede auf Sucharit Bhakdi’s Idee der demokratischen Willensbildung hingewiesen, im politischen Wahlkampf seien drastische Bilder üblich. Zwar sei der Vergleich mit dem Holocaust seiner Auffassung nach nicht akzeptabel, aber eben nicht strafbar.