Entlassung eines Feldwebel-Anwärters wegen Besitz von verfassungswidrigen Dateien rechtens

Verhalten verstößt gegen Kernpflichten eines Soldaten

 

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Die Klage eines Soldaten gegen seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis wurde abgewiesen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im hier zugrundeliegenden Fall wurde gegen den Kläger im März 2014 ein Strafverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet.

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