Vor einer Woche genau, hatte die StA in Mainz die Ermittlungen gegen das Schmähgedicht von Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts eingestellt! Die Ermittler stellten fest, dass die im Gedicht vorgetragenen Vorwürfe so absurd und übertrieben gewesen sein sollen, das man diese nicht ernst nehmen könne! Erdogan hat nun über seinen Rechtsanwalt Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt! Die Generalstaatsanwaltschaft Kolblenz muss nun über die Beschwerde Erdogans entscheiden!
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