Internetportal feiert fünfjähriges Jubiläum
Salmonellen in Sesamkörnern, Glassplitter in Roter Bete oder eine unzureichende Allergenkennzeichnung bei Schokoriegeln – es gibt viele Gründe, warum ein Lebensmittel zurückgerufen werden muss. Seit genau fünf Jahren gibt es deshalb das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeinsam mit den Bundesländern betriebene Internetportal www.lebensmittelwarnung.de. Verbrauchern bietet es die Möglichkeit, aktuelle Lebensmittelwarnungen für ganz Deutschland auf einer zentralen Website einzusehen.
„Mit über 750.000 Seitenaufrufen pro Monat ist Lebensmittelwarnung.de eindeutig eine Erfolgsgeschichte“, zieht BVL-Präsident Dr. Helmut Tschiersky nach fünf Jahren Bilanz. „Das Internetportal ist ein hervorragendes Beispiel für die gute Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Lebensmittelsicherheit.“ Berichteten zuvor alle 16 Bundesländer unabhängig voneinander über Lebensmittel, die gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet sind, die Verbraucher zu täuschen, können diese Informationen seit 2011 an einer zentralen Stelle eingesehen werden.
„Lebensmittelwarnung.de kommt dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung entgegen“, findet daher auch der derzeitige Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. „Mit der Bündelung aller Warnungen auf einer Seite bietet die Website einen echten Mehrwert für die Menschen in Deutschland.“
Mikrobiologische Verunreinigungen und Fremdkörper häufigste Ursachen für Warnungen
Seit dem Start von www.lebensmittelwarnung.de am 21. Oktober 2011 gab es bislang 510 Warnungen. Die häufigsten Gründe für Warnungen sind mikrobiologische Verunreinigungen z. B. mit Bakterien wie Salmonellen, Campylobacter oder E. Coli. Vor ihnen wurde in 196 Fällen gewarnt. Auch aufgrund von Fremdkörpern wie Glas- oder Metallsplittern wurden in den vergangenen fünf Jahren häufig Produkte zurückgerufen. 135 Warnungen gab es hierzu auf lebensmittelwarnung.de.
Besonders oft wurde in den vergangenen fünf Jahren vor leicht verderblichen Waren aus der Produktkategorie „Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus“ gewarnt (87 Warnungen). Dahinter folgen Waren aus der Kategorie „Milch und Milchprodukte“ (78 Warnungen).
Im Durchschnitt wird die Website etwa 206.000 Mal pro Monat besucht, von knapp 130.000 Besuchern. Im Jahr 2016 steuerten bislang monatlich über 161.000 Menschen www.lebensmittelwarnung.de an. Diese Zunahme spiegelt auch das gestiegene öffentliche Interesse an der Seite wieder.
Auf aktuelle Warnungen wird auch auf dem Social Media-Kanal Twitter hingewiesen. 5808 Follower hat der Kanal LMWarnungen bei dem Kurznachrichtendienst.
Bundesländerspezifische Lebensmittelwarnungen können darüber hinaus per RSS-Feed bezogen werden.
Hintergrundinformationen
Das Internetportal www.lebensmittelwarnung.de wird gemeinsam von den für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Ministerien in den Bundesländern und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betrieben.
Ein Produkt wird immer dann auf lebensmittelwarnung.de genannt, wenn es gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet ist, die Verbraucher zu täuschen, und es sich bereits im Handel und damit unter Umständen auch schon in einzelnen Haushalten befindet. Größtenteils handelt es sich um Hinweise der zuständigen Behörden auf eine Information der Öffentlichkeit oder eine Rückrufaktion durch den Lebensmittelunternehmer. Die Rechtsgrundlage hierfür ist der Paragraph 40 im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
Eine neue Warnung wird von einem betroffenen Bundesland eigenständig – ohne Beteiligung des BVL – bei lebensmittelwarnung.de eingestellt. Weitere Bundesländer, in denen das Produkt ebenfalls vertrieben wird, können sich der Warnung anschließen. Die Verbraucher können dadurch erkennen, ob ihr Bundesland betroffen ist. Über eine animierte Deutschlandkarte ist eine Filterung der Warnungen nach Bundesländern möglich.
Das BVL ist hauptsächlich für die technische Betreuung des Portals zuständig. Nur in dem äußerst seltenen Fall, dass ein Produkt bereits Gegenstand einer Meldung im behördeninternen Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) ist, in keinem der 16 Bundesländer hergestellt bzw. vertrieben wird und dennoch eine Gefahr für deutsche Verbraucher bestehen könnte (z. B. über den Kauf via Internet), warnt das Bundesamt selbst. Dies ist in den vergangenen fünf Jahren drei Mal der Fall gewesen.
Erscheinungsdatum
19.10.2016
Link/Quelle:
beipress.de
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