Ermittlungen im Fall Peggy – Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Aufhebung des Haftbefehls ein


Bayreuth. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat heute beim Amtsgericht in Bayreuth Beschwerde gegen den Beschluss vom 24.12.2018 eingelegt. Mit diesem Beschluss hatte das Amtsgericht Bayreuth den am 10.12.2018 erlassenen Haftbefehl gegen den 41-jährigen Tatverdächtigen wegen Mordes an Peggy Knobloch am 07.05.2001 aufgehoben und die Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft angeordnet.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Haftbefehl zu Recht ergangen. Es besteht weiter ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten. Die Rechtsmeinung des Amtsgerichts Bayreuth zur Frage der Verwertbarkeit der vom Beschuldigten im Rahmen seiner umfangreichen Vernehmung im Herbst 2018 gemachten Angaben ist unzutreffend, da dem Beschuldigten durchgehend die Möglichkeit eingeräumt wurde, anwaltlichen Beistand zu Rate zu ziehen. Der Tatverdacht ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft aufgrund der vorliegenden Aussagen und Beweismittel weiterhin so zu bewerten wie bei Erlass des Haftbefehls am 10.12.2018.
Das Amtsgericht wird nunmehr im Abhilfeverfahren die Argumente der Staatsanwaltschaft prüfen. Soweit es diesen nicht folgt, wird es die Akten dem Landgericht Bayreuth als dem zuständigen Beschwerdegericht zur Entscheidung vorlegen.

Weitergehende Auskünfte können derzeit im nichtöffentlichen Beschwerdeverfahren nicht erteilt werden.