Ein brutaler Paukenschlag erschüttert die dicken Mauern der geschlossenen Psychiatrie und sorgt für ein heftiges Beben in der Justiz! Der dort festsitzende Thomas Krebs hat vor dem Landgericht Würzburg den sensationellen Triumph seines Lebens errungen und die Verantwortlichen der Maßregelvollzugsklinik regelrecht vorgeführt. Die Chefetage der Klinik hatte den weggesperrten Mann eiskalt auflaufen lassen und ihm den sehnlichst erwarteten Schritt in die Freiheit verwehrt. Er forderte lediglich das Recht, sich ohne Aufpasser im Stadtgebiet bewegen zu dürfen, um nach langer Zeit im gesicherten Trakt endlich wieder normale Luft zu atmen. Doch die Klinikverantwortlichen blockierten das Gesuch hochmütig mit schwammigen Floskeln. Nun haben die unbestechlichen Richter der Strafvollstreckungskammer ein donnerndes Machtwort gesprochen und in ihrem aktuellen Beschluss klipp und klar festgestellt, dass diese harte Verweigerung von Anfang an vollkommen rechtswidrig war und den Kläger tief in seinen Rechten verletzt hat.
Die vermeintlichen Argumente der Klinikärzte lesen sich wie ein schlechter Scherz und wurden vor Gericht gnadenlos als haltlose Schikane entlarvt. Das medizinische Team versuchte, den Patienten als uneinsichtig und labil darzustellen, weil er die Einnahme von stark stabilisierenden Medikamenten verweigerte, obwohl er im Alltag dauerhaft friedlich blieb und sämtliche früheren, begleiteten Ausgänge stets absolut vorbildlich nutzte. Seine kämpferische Verteidigerin brachte das gesamte Kartenhaus aus vagen Behauptungen, internen Therapeutenwechseln und bürokratischen Ausreden zum Einsturz. Sie deckte schonungslos auf, dass die Klinik den Mann mit einem unfairen Prinzip des ewigen Wartens zermürben wollte. Als die Leitung spürte, dass ihr die Argumente vor Gericht komplett ausgingen, knickte sie im laufenden Verfahren plötzlich klammheimlich ein und gewährte die Freigänge doch noch, um der drohenden Pleite vor dem Kadi zu entgehen.
Doch dieser feige Rückzug rettete die Klinikbosse nicht vor der bitteren Quittung durch die Würzburger Justiz. Die Richter zeigten der arroganten Anstaltsleitung die rote Karte und machten unmissverständlich klar, dass ein solches Vorgehen den gerichtlichen Rechtsschutz komplett entwertet. Ärzte dürfen demnach nicht nach Gutdünken über das Schicksal und die Freiheitsrechte eines Untergebrachten entscheiden, ohne konkrete Tatsachen für eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr vorzulegen. Diese schallende Ohrfeige für die Gutachter hinterlässt ein Trümmerfeld für die Klinikleitung, die nun eine kapitale Schlappe verbuchen muss. Das dicke Ende kommt zudem für die Staatskasse, die wegen dieses rechtswidrigen Behörden-Dramas nun sämtliche Kosten des gesamten Verfahrens sowie die Auslagen des Klägers aufgebürdet bekommt, während der rehabilitierte Thomas Krebs seinen rechtlichen Sieg feiert.
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