Es gibt doch keine Impfschäden! 831 Anträge auf Impfschadensausgleich zwei Jahre nach Start der Impfkampagne in NRW

In den zwei Jahren nach dem Start der Impfkampagne in NRW sind bei den Behörden 831 Anträge auf Impfschadensausgleich eingegangen. Die Anträge wurden von Geimpften oder deren Hinterbliebenen eingereicht, weil sie annehmen, dass die Impfung gegen das Corona-Virus zu einem langfristigen Gesundheitsschaden oder – wie in zwei Fällen – zum Tod geführt haben.

Eine Sprecherin des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sagte dem WESTFALEN-BLATT (Freitagsausgabe), von den Antragsstellern würden vor allem neurologische Schäden mit der Impfung in Verbindung gebracht. Hirnvenenthrombosen etwa – sie werden auf den Impfstoff Astrazeneca zurückgeführt – aber auch Schlaganfälle, Herzinfarkte und das Guillain-Barré-Syndrom. Dabei handelt es sich um eine seltene Nervenkrankheit, die im schlimmsten Fall Lähmungen auslösen kann.

Die Sprecherin erklärte, bisher seien in Nordrhein-Westfalen 36 Anträge anerkannt worden. “93 wurden abgelehnt, 675 sind noch in der Bearbeitung, und 27 haben sich auf andere Weise erledigt.” Zweimal hätten Hinterbliebene einen Todesfall mit der Impfung in Verbindung gebracht, in beiden Fällen sei der Impfschaden anerkannt worden In sieben Fällen hätten Antragssteller, die einen negativen Bescheid bekommen hätten, Klagen bei den Sozialgerichten eingereicht

Die Sprecherin sagte weiter, die Bürger hätten ein Recht darauf, dass über ihre Anträge in einer akzeptablen Zeit entschieden werde. “Im Fall von Corona fehlen aber häufig die Grundlagen für solche Entscheidungen, weil es in der Wissenschaft – anders als bei anderen Schutzimpfungen – oft noch keine Sicherheit in der Beurteilung von Kausalzusammenhängen gibt.” Es kann also nicht immer sofort geklärt werden, ob eine Schädigung auf die Impfung zurückzuführen ist. “Deshalb kann über viele Anträge noch nicht entschieden werden.”

Bei der Prüfung der Anträge werten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landschaftsverbände Impfunterlagen und Arztberichte der Antragssteller aus. Dabei muss der Patient den Zusammenhang zwischen Impfung und dem Schaden – der seit mindestens sechs Monaten bestehen muss – nicht zweifelsfrei beweisen können. Für den Kausalzusammenhang reicht nach Angaben des Landschaftsverbands Rheinland die Wahrscheinlichkeit: Die Impfung hat den Schaden verursacht, wenn mehr dafür als dagegen spricht.

Ähnlich wie bei Menschen mit Behinderungen wird der Impfschaden dann mit einem Grad der Schädigung bewertet. Der ist die Grundlage für die Gewährung von Leistungen.Als Leistungen sieht das Gesetz Krankenbehandlungen und Rehamaßnahmen vor, die oft über die Kassenleistungen hinausgehen. Außerdem sind Rentenzahlungen möglich und im Todesfall Sterbegeld und Hinterbliebenenbezüge.

Bis Donnerstag hatten nach Angaben des RKI 14.658.578 Bürgerinnen und Bürger aus NRW mindestens eine Impfung bekommen, das sind 82 Prozent der Bevölkerung dieses Bundeslandes. Etwa 0,006 Prozent der Geimpften haben einen Antrag auf Impfschadensausgleich gestellt.

Westfalen-Blatt