Es reicht! Erpressung und Kompetenzüberschreitungen von Gutachterin K.S. aus Nohfelden. Wer stoppt diese Frau?

Hilfe zur Selbsthilfe. Familiengerichtliche Gutachten unter der Lupe? http://www.e-books.andrea-hinkel.de/
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Seit längerem tauchen in der Presse immer wieder skandalöse Berichte über unqualifizierte Gutachter an deutschen Familiengerichten auf. Besagte Gutachter stürzen Eltern und Kinder mit ihren unfachmännisch erstellten Gutachten oftmals ins Unglück. Durch diese besagten schlechten Gutachter werden Kinder einem oder beiden Elternteilen entfremdet, oder sogar ganz entzogen.

Der neueste Fall, Einer von vielen, ist der Fall der Gutachterin K.S. aus Nohfelden.

Die Gutachterin K.S. aus Nohfelden hat aktuell ein Gutachten über eine Mutter erstellt, die sich gar nicht begutachten ließ.

Gegen die Kindesmutter liegen keine negativen Dinge in den Akten vor. Es geht lediglich bei dem Gutachten darum, wie der Umgang geregelt werden soll. Die Gutachterin K.S. aus Nohfelden sieht sich allerdings genötigt weit über ihre Kompetenzen hinaus, die Beweisschlussfragestelltung eigenmächtig zu erweitern.

Zitat aus dem Gutachten von K:S. aus Nohfelden:

„Beweisschlussfrage des Familiengerichts: „Welche Umgangsregelung entspricht dem Kindeswohl am besten?“

Dazu hat der Richter sie noch ermahnt nicht die Beweisschlussfrage zu erweitern.

Zitat: Schreiben des Richters an die Gutachterin Frau K.S.:

Zitat Richter:“ Beachten Sie bitte, dass ihre Tätigkeit auf das zur Erfüllung des Auftrags Notwendige zu beschränken ist.“

Das scheint der Gutachterin Frau K.S. aber nicht zu passen, denn sie lehnt sich so weit aus dem Fenster, dass sie dem Richter in ihrem Gutachten, ungefragt ihr eigenes entwickeltes Mütter-Erpressungsprogramm zu „verkauft“.

Zitat der Gutachterin K.S. aus Nohfelden:

„In der Konsequenz bedeutet dies, dass die von uns vorgeschlagene Empfehlung, wann immer möglich und vom Gericht gewünscht, bereits im Familiensystem vorbereitet wurde, so dass eine mögliche Abwehr vor Gericht so gering wie möglich ausfällt.“

Der Richter braucht also laut Gutachterin K.S. nur den „Kaufen-Button“ drücken und schon ist er die Kindesmutter, die sich erdreistet ihren Umgang mit iihren Kindern einzuklagen, los

Damit aber nicht genug. Die Gutachterin K.S. hat für den Richter, entgegen der Beweisfragestellung schon mal einen Umgangsplan für die Kindesmutter und deren Kinder ausgearbeitet. Diesen nennt sie 4 Phasen-Plan. Der beinhaltet nicht, wie erwartet eine Umgangserweiterung, sondern ein Kinder-Entfremdungsprogramm. Die unbescholtene Kindesmutter soll nur noch in Begleitung in einem Raum mit ihren Kindern eingesperrt unter Beobachtung durch Fremde, wenn möglich mit psychologischer Ausbildung, beobachtet werden. Dazu Kontaktabbruch zu der gesamten Familie der Kindesmutter. Ebenso zu den Freunden der Kinder. Und Telefonverbot. Ein Unding.

Wir erinnern uns. Die Kindesmutter hat der Begutachtung ihrer eigenen Person nicht zugestimmt. Die Gutachterin kennt die Kindesmutter gar nicht. In den Akten liegen unzählige positive Dinge über die Kindesmutter.

Die Gutachterin geht noch weiter, und fordert vom Richter, dass bei Weigerung seitens der Kindesmutter, sie mit Kontaktabbruch zu ihren Kindern bestraft wird. Ja, sie haben richtig gelesen. Die Gutachtetin verstößt gegen die Verfassung und beschneidet der Kindesmutter und ihren Kindern ihre Menschenrechte.

Die Gutachterin K.S. begeht Körperverletzung an den Kindern, indem sie diesen den Kontakt zur Mutter verbieten will, wenn die Kindesmutter nicht spurt und ihrem Erpressungsplan nicht zustimmt.

Grausamer kann man wohl nicht sein. Und angeblich geht es der Gutachterin K.S. aus Nohfelden um das Kindeswohl.

Man könnte sich fragen, welche schlimme Kindheit die Gutachtein hatte, dass sie anderen Kindern so etwas androht. Die Kinder um die es geht, hat sie laut ihrem Gutachten nur einmal gesehen.

Und damit die Erpressung auch richtig gut funktioniert, wird der Kindesmutter noch gedroht, dass sie weitere Elternrechte verliert, wenn der Kindesvater einen Fehler macht. Na, da bin ich aber überrascht. Ich wusste gar nicht, dass Sippenhaft in Deutschland noch existiert. Gilt das dann nur für das Familiengericht? Habe ich etwas verpasst?

Die Gutachterin setzt noch einen drauf. Nach ihrem selbst erfundenen 4 Phasen-Plan, den der Richter nicht beauftragt hat, soll den Kindern am Ende eine Erziehungsbeistandschaft eingerichtet werden.

Die Gutachterin ist der Meinung, dass allein fremde Personen und die Mitarbeiter des Jugendamtes den Kindern eine gute Zukunft ermöglichen können. Interessant ist es zu wissen, dass das Jugendamt die Kindesmutter über Monate noch nie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen hat und es auch keine Gefährdungsanalyse von ihnen gibt.

Zusätzlich hat die Gutachterin K.S. aus Nohfelden noch einige Hilfen für die Kindesmutter in ihr Gutachten eingebaut. Elterngespräche, Gespräche für die Kinder, Scheidungsgruppe für die Kinder etc. Einen üblen Beigeschmack bekommen ihre Empfehlungen wenn man auf ihre Webseite schaut, wo sie sich in einem „Institut“ (Begriff nicht erlaubt, Irreführung laut Gerichtsurteil) mit anderen Gutachtern und Psychologen zusammengeschlossen hat. Dort bewirbt sie alle Angebote, die sie in ihrem Gutachten der Kindesmutter aufzwingen will. Zudem vermittelt sie Pflegeeltern. Nachtigall, ich hör dir trapsen, kann man da nur sagen!

Die Gutachterin betont zu Anfang, dass es ihrer Grundhaltung in allen ihren Gutachten entspricht, dass sie immer erst ihren 4 Phasen-ERpressungsplan dem Richter offeriert, und erst dann, wenn das nichts fruchtet, sich mit der eigentlichen Beweisfragestellung auseinandersetzt.

Zitat der Gutachterin K.S. aus Nohfelden in ihrem Gutachten:

„Sollte es allerdings nicht möglich sein, dem Familiensystem unsere Empfehlung nahe zu bringen, werden wir zumindest das zweite Ziel, eine fachlich fundierte und neutrale Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung erfüllen“.

Na, da sind wir der Gutachterin K.S. aus Nohfelden aber dankbar, dass die Beweisfragestellung des Richters dann auch mal berücksichtigt.

Die Gutachterin, Frau K.S. schildert in blumigen Worten in ihrem Gutachten, dass sie auf eine „verständnisvolle Hinführung“ von Lösungen Wert legt.

Was die Gutachterin, Frau K.S. unter „verständnisvoller Hinführung “ versteht beschreibt sie auf S. 30, Abs.2 unter „Konsequenz“ und S.34, Abs 1. Wenn die Kindesmutter u.a. einem begleiteten Umgang unter verschärften Bedingungen nicht zustimmt und keiner Elternberatung zustimmt, wird sie mit Kontaktverbot! zu ihren Kindern bestraft. Danach drohen weitere Sanktionen mit Einschränkung weiterer Elternrechte. Dies ist keine „verständnisvolle Hinführung“ durch die Gutachterin Frau K.S., sondern Erpressung.

Das gesamte „Gutachten“ der Gutachterin K.S. aus Nohfelden erfüllt nicht im geringsten wissenschaftliche Anforderungen. Falsche Tatsachenbehautpungen über die Beteiligten, Widersprüche der Gutachterin, unstrukturierte und beinflussende Fragestellungen…eine Liste von Fehlern, die nicht enden will.

Aus „Sparmaßnahmen“ lässt die Gutachterin K.S. die nötigen paychologischen Testbatterien für die begutachteten Personen weg. Ja, das macht Sinn, in einem „Psychologischen Gutachten,“ wie sie ihr unprofessionelles „Machwerk“ nennt. Das Testbatterien vorgeschrieben sind, wie es die Psychotherapeutenkammer schreibt, ficht die Gutacherin Frau K.S. nicht an. Evtl. liegt es daran, dass sie nicht die Zusatzqualifikation zur Psychotherapeutin gemacht hat, sondern „nur“ Dipl.Psychologin ist.

Jetzt fragt man sich, wie die Gutachterin Frau K:S: ihre Meinung zu der Kindesmutter, nach wissenschaftlichen Gesichtpunkten, ohne persönliche Begutachtung gemacht hat. Eine persönliche Begutachtung ist zwingend vorgeschrieben, damit es verwertbar ist. Tja, da hat die Gutachterin K.S. einfach mal die Verfahrensbeiständin der Kinder Frau A.H.aus Bad Kreuznach gefragt. Diese hat ihr zugeflüstert, dass die Kindesmutter den Kindern nicht das richtige Spielzeug gibt, und die Kinder totaaal emotional gefrustet sind.

Das interessante an der Sache ist, dass auch die Verfahrensbeiständin Frau A.H. aus Bad Kreuznach seit Monaten mit der Kindesmutter nicht redet und noch nie bei ihr zuhause war. Na, da sind wir ja richtig toll wissenschaftlich an die Prüfung der Sachlage herangegangen, Frau Dipl.Psychologin K.S. aus Nohfelden.

Die Gutachterin K.S. aus Nohfelden hat außerdem von einer dritten Person gehört, die die Kindesmutter öfter bei der Kindesabholung gesehen hat, und dass diese in den wenigen Minuten des Beobachtens, ihre Kinder nicht umarmt hat.

Also aufgepasst, Eltern in Deutschland! Wenn jemand der Gutachterin K.S. aus Nohfelden berichtet, das ihr eure Kinder nicht alle 5 Minuten umarmt, dann schreibt Frau K.S. ein Psychologisches Gutachten und fordert einen Richter auf, euch den Kontakt zu euren Kindern zu verwehren. Denn nach Meinung der Super-Psychologin, habt ihr dann eine schlechte Bindung zu euren Kindern.

Die Gutachterin stellt dann irgendwann in ihrem „Gutachten“ mit einem Satz fest, dass eine Kindewohlgefährdung vorliegt.

Lustigerweise stellt sie davor in ihrem Gutachten fest : Zitat der Gutachterin K.S. :

„Beide Kinder sind altersgemäß psychisch und physisch entwickelt. Kind X und Kind Y nutzen sicher einen umfangreichen Wortschatz und weisen eine überdurchschnittliche Sprachkompetenz auf. Aufgrund der Erziehung und durch die umfangreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen der Eltern sicherlich mitbedingt, haben beide Kinder je eine hohe soziale Kompetenz erworben, im erwachsenen Gegenüber Signale und Intentionen zu erkennen und entsprechend sprachlich zu bedienen.“

Na, da hat die Kindesmutter aber ganz schön Mist gebaut, als sie ihre Kinder jahrelang alleine groß gezogen hat, liebe Dipls.Psychologin Frau K.S. aus Nohfelden.

Da kann man schon mal draus schließen, das da eine kindeswohlgefährdung vorliegt. Glückwunsch zu ihrer sauberen wissenschaftlichen Erkenntnis.

Und damit keine Missverständnisse aufkommen, wer einzig und allein in Deutschland fähig ist Kinder erziehen, stellt die Gutachterin K.S. eine gewagte These auf.

Zitat von Gutachterin K.S.:

„Die Zusammenarbeit beider Elternteile mit dem Jugendamt und den eingesetzten Fachkräften, mit bestenfalls psychologisch-therapeutischer Ausbildung, ist Voraussetzung, um eine gute Persönlichkeitsentwicklung und-Entfaltung sowie das Wohl der Kinder auf Dauer zu gewährleisten.“

Hier hat sich die Gutacherin K.S. selbt ein Denkmal gesetzt. Tragt sie im Triumphzug durch Nohfelden. Dumm, nur, dass es nach ihrer Theorie auch „Voraussetzung“ wäre, dass die Jugendamt-Mitarbeiter nicht ständig in den Medien durch Skandale präsent wären.. Lesen bildet, liebe Frau K.S.

Aber die Gutachterin K.S.hat ja noch einen Trumpf gegen die Kindesmutter im Ärmel. Sie behauptet die Kindesmutter „könnte“ in Zukunft den Kindern schaden. Was die Gutachterin anscheinend nicht weis… es gibt Gesetze und Urteile, die besagen, dass die Eltern ihr Leben mit den Kindern gestalten dürfen wie sie wollen und, dass eine „mögliche“ Gefahr in der Zukunft kein Eingriffsrecht des Staates erlaubt.

Da hätte die Gutachterin mal in ihre angegebene Literaturliste schauen sollen, wo sie unter anderem ein Buch aufführt, in dem es auch um rechtliche Aspekte bei der Gutachtenerstellung geht. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil liebe Frau K.S. aus Nohfelden.

Überhaupt sucht man für die menschenrechtsverletzenden Empfehlungen der Gutachterin vergebens nach wissenschaftlichen Begründungen in ihrem Gutachten.

Ihr Gutachten besteht überwiegend aus subtilen Unterstellungen gegen die Kindesmutter und „Getrasche“. Denunziantentum gegen die Kindesmutter in Reinform. Man kann vermuten, dass wirtschaftliche Interessen bei der Gutachterin K.S. aus Nohfelden im Vordergund stehen. Ein Blick auf ihre Webseite und ihr weit verzweigtes Netz mit der „Kindeswohlindustrie“ spricht Bände.

Diese „Denunziantenschrift“ von der Gutachterin K.S., wird zu allem Übel wahrscheinlich auch noch mehrere tausend Euro kosten.

Wer bis heute noch dachte, die Gutachterin Dipl. Psychologin Frau K.S. aus Nohfelden wäre fähig ein wissenschaftliches verwertbares Gutachten zu erstellen, sollte ihren 4 Phasen-Eepressungplan bei ihr vorab anfordern. Da es ihre Grundhaltung ist, diesem jedem Richter zu „verkaufen“ sollte man wissen was auf einen zukommt, wenn Frau K.S. auf einen losgelassen wird.

Es stellt sich die Frage wie viele Familien die Gutachterin Frau K.S. aus Nohfelden noch auf dem Gewissen hat!

Und weil die Gutachterin K.S.wohl gehört hat, dass die Kindesmutter sich nicht alles von Verfahrensbeiständen, Jugendamtmitarbeitern und Möchtegern-Gutachtern gefallen lässt, hat die Gutachterin K.S. in ihr Gutachten direkt die nächste Erpressung gegen die Kindesmutter eingebaut. Wenn die Kindesmutter im Internet Videos oder Bilder veröffentlicht, bekommt sie Kontaktverbot zu ihren Kindern! Leider hat die Gutachterin auch hier wieder nicht die Aktenlage richtig studiert, wie von ihr behauptet. Es liegt in den Akten ein Beschluss, der es der Kindesmutter erlaubt im Internet Videos zu veröffentlichen.

Die Gutachterin Frau K.S. hat dei der Erstellung ihres Gutachtens ständig ein Problem mit der Verfassung. Evtl. sollte sie überlegen ihre Tätigkeiten nach Kuba zu verlegen oder in ein anderes passendes Land. Dort wird man sie sicher mit offenen Armen empfangen.

Man kann nur hoffen, dass der Richter sich von der Gutachterin K.S. aus Nohfelden, nicht das „Zepter“ aus der Hand nehmen lässt und diesen Schrott als unverwertbar ablehnt. Auf der Gutacherliste der Gerichte hat diese Frau meiner Meinung nach nichts zu suchen und gehört sofort entfernt. Das Bundesverafssungsgericht jedenfalls hat die Gerichte schon in der vielzitieretn „Mollath-Entscheidung“ vom 26. August 2013 zu einer eigensttändigen Auseinandersetzung der Gerichte mit der Sach- und Rechtslage ermahnt und ihnen damit die Illusion genommen, dass Gutachten als „Allheilmittel“ in problematischen Situationen taugen.

Autorin: Andrea Hinkel

 

 

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