EU-Urteil: Altersgrenze von 35 Jahren bei Auswahlverfahren zur Einstellung von Polizeibeamten mit Unionsrecht vereinbar

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Voraussetzung körperlicher Fähigkeiten für Polizeidienst kann nicht als Ungleichbehandlung wegen des Alters gewertet werden

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Ausschluss von Bewerbern mit einem Alter von über 35 Jahren von einem Auswahlverfahren zur Einstellung von Polizeibeamten, die für die Wahrnehmung von Einsatz- und Vollzugsaufgaben vorgesehen sind, mit dem Unionsrecht vereinbar ist

 

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