EuGH verkündet Grundsatzurteil zu bienenschädlichen Pestiziden!

Am Donnerstag, 06. Mai 2021, fällt der Europäische Gerichtshof sein Urteil darüber, ob das Teilverbot hochumstrittener Neonicotinoid-Wirkstoffe der Firma Bayer Bestand hat. Die Aurelia Stiftung ist mit ihren Bündnispartnern seit Beginn an dem Gerichtverfahren beteiligt.

Morgen um 9:30 Uhr verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Rechtsstreit um bienenschädliche Neonicotinoide sein Urteil. Die EU-Kommission hatte 2013 in mehreren Verordnungen die Genehmigungen für die Pestizidwirkstoffe erheblich eingeschränkt.

Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) bestätigte 2018 diese Teilverbote für die Neonicotinoide Clothianidin (Bayer), Imidacloprid (Bayer) und Thiamethoxam (Syngenta). Nach Auffassung des Gerichts durften die Genehmigungen für diese Pestizide eingeschränkt werden, weil ernsthafte Zweifel an ihrer Unschädlichkeit bestehen. Nach der Feststellung des Gerichts genügten die wissenschaftlichen Hinweise auf Risiken für Bienen, um die Maßnahmen der EU-Kommission zu rechtfertigen. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein genehmigter Pestizidwirkstoff schädlich sein könnte, bleibt es Sache der Hersteller, bei der Überprüfung der Wirkstoffgenehmigung Zweifel auszuräumen und nachzuweisen, dass weiterhin sämtliche Genehmigungsanforderungen erfüllt sind.

Große Tragweite für den Insekten- und Umweltschutz

Dieses Urteil des EuG aus dem Jahr 2018 fand große öffentliche Beachtung. Die EU-Kommission und viele Mitgliedstaaten haben sich daraufhin für ein Komplettverbot der Wirkstoffe im Freiland eingesetzt, das die EU dann im April 2018 beschlossen hat.

Während Syngenta das Urteil des EuG akzeptiert hat, hat Bayer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt. Insbesondere verlangt Bayer, dass die Risikoprüfung auf der Basis eines Bienenschutz-Leitfadens aus dem Jahr 2010 hätte durchgeführt werden müssen. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat allerdings 2012 gravierende Mängel dieses Leitfadens hinsichtlich des Schutzes von Honigbienen, Hummeln und Wildbienen aufgedeckt.

Das EuGH-Verfahren ist nicht nur für den Insektenschutz und eine umweltverträgliche Landwirtschaft von großer Bedeutung. In dem Rechtsstreit geht es ganz grundlegend um die Handlungskompetenz der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten, wenn zugelassene Produkte im Verdacht stehen, umwelt- oder gesundheitsschädlich zu sein.

Nach unserer Rechtsauffassung dürfen nur Pestizidprodukte ihre Genehmigung umfassend behalten, wenn sie nachweislich nicht schädlich für Bienen und Biodiversität sind. Dieser Auffassung folgend, hat sich die Aurelia Stiftung gemeinsam mit ihren Bündnispartnern von Anfang an bei den Gerichtsverfahren eingeschaltet. Koordiniert und finanziert durch Aurelia sind in dem Verfahren mehrere Imkerverbände als sogenannte “Streithelfer” beteiligt. Die Berliner Anwaltskanzlei [GGSC] vertritt in den sehr umfangreichen Gerichtsverfahren (ca. 7.000 Seiten Prozessstoff) seit 2013 den Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) und den Österreichischen Erwerbsimkerbund (ÖEIB).

Wir werden das Urteil morgen unmittelbar nach seiner Begründung auswerten und hierzu eine Stellungnahme veröffentlichen.

Diese Pressemitteilung ist auch als PDF-Download verfügbar.

Mehr lesen: Insektizide von Bayer vor Europäischem Gerichtshof (PM vom 22.09.2020)

Die Aurelia Stiftung ist eine gemeinnützige und operativ tätige Stiftung des privaten Rechts, die sich für Bienen, Artenvielfalt und eine dauerhaft produktive Land(wirt)schaft einsetzt. Das weltweite Bienen- und Artensterben bedroht unsere Lebensgrundlagen und stellt uns ebenso wie der Klimawandel vor existentielle Herausforderungen. Um ihnen wirksam entgegenzutreten, entwickelt Aurelia starke gesellschaftliche Allianzen und eine qualifizierte Forschungs-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.

Als unabhängige Fachexpertin berät Aurelia die Politik, Medien und Zivilgesellschaft und kämpft als “Anwältin der Bienen” vor deutschen und europäischen Gerichten gegen die Zulassung bienenschädlicher Pestizide und Gentechnik. Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt legt die Stiftung aktuell auf die Organisation und Vernetzung basisdemokratischer Volksinitiativen für die Rettung der Artenvielfalt. Die Stiftung finanziert ihre Arbeit durch Spenden, öffentliche Fördermittel und Projektförderung anderer Stiftungen.

Mehr Infos auf: www.aurelia-stiftung.de