EVA und der Jugendamt-Horror?

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Von den 48.000 In-Obhut-Nahmen im Jahr 2014 waren rund 11.000 Selbstmelder: Das sind Kinder, die meist wegen Nichtigkeiten in der Pubertät zum Jugendamt gehen und nicht mehr nach Hause wollen. So auch im Fall von Eva: Eva stand voll im Leben, war aktiv im JRK und im Schulsanitätsdienst, ging gerne zur Schule und freute sich auf die bevorstehende Englandreise und den Beginn der Oberstufe.

Völlig unerwartet ging sie kurz vor den Sommerferien 2014 zum Jugendamt und sagte, dass sie nicht mehr nach Hause wollte. Unmittelbar zuvor schrieb sie ihrer Mutter eine WhatsApp-Nachricht: „Liebe Mami, mach dir keine Sorgen. Wir haben noch eine zusätzliche Klassenlehrerstunde und dann komme ich nach Hause. Hdl Eva“ Als die Sachbearbeiterin den Eltern mitteilte, dass sie das Mädchen in Obhut hat nehmen müssen, tat es ihr fast leid und sie fügte hinzu: „Machen Sie sich keine Sorgen.

Ihre Tochter ist in spätestens drei Tagen wieder zu Hause.“ Ihr ginge es gut und sie hatte weder Fremd- noch Selbstverletzungen. Als nach drei Tagen ein gemeinsames Gespräch stattfand, merkten die Eltern, dass ihre Tochter psychisch verändert war: Sie wollte nicht mehr nach Hause – aber die Englandreise sollte stattfinden. Bei jedem Gespräch merkten die Eltern, dass ihre Tochter immer instabiler wurde. Auf Grund ihrer elterlichen Sorge cancelten sie die Englandreise.

Statt dessen wurden Eva zahlreiche Möglichkeiten geboten, wie in den Jahren zuvor die Großeltern zu besuchen, um sich zu stabilisieren. Dies wurde abgelehnt – und statt dessen wurde den Eltern von Eva mit Hilfe des Jugendamts das Sorgerecht entzogen. Nach 10 Wochen im In-Obhutnahme-Heim kam Eva in die Psychiatrie.

Dort wurde sie in ihrer psychischen Erkrankung für Tests für ein Familiengutachten missbraucht. Die Aussagen der Eltern wurden extrem verdreht und gefälscht, so dass ein grauenhaftes Pamphlet entstand. Dies nahmen die Oberärztin der Psychiatrie und Vormünderin als Grund, eine Kontaktsperre mit allen anzuordnen wurde, die der Familie wohl gesonnen waren. Nur die Großmutter väterlicherseits aus Delmenhorst durfte den Kontakt halten, da sie sich auf die Seite der JA stellte und dem Richter unglaubliche Lügen erzählte.

Als Eva zu Weihnachten 2014 das erste Mal nach Hause wollte, kam sie auf die Geschlossene Psychiatrie, in der sie eine furchtbare Nacht verbrachte. Am nächsten Tag wurde sie unter Androhung einer Wiederaufnahme in die Geschlossene entlassen, wenn sie noch einmal nach Hause wolle. Nach über einem halben Jahr in der Psychiatrie kam Eva in eine Wohngruppe für instabile Borderline-Mädchen. Seit dieser Zeit verbringt sie ihre Zeit entweder dort oder in der Psychiatrie – manchmal mit bis zu fünfmaliger Fixierung, wenn sie z.B. weglaufen möchte.

Eva ist nun das dritte Jahr nicht schulfähig. Obwohl es laut JA nie ein Kontaktverbot gab, durfte die Mutter sie im November 2014 zum letzten Mal besuchen. Eva hatte sich sehr gewünscht, dass ihre Eltern sie im Oktober 2015 zum Geburtstag besuchen. Dies wurde erst erlaubt, dann aber kurzfristig aus nichtigem Anlass verboten.

Als die Eltern ein letztes Mal für das Sorgerecht für Eva und den Erhalt der Familie kämpften, wurde der Kontakt komplett unterbunden und bei Eva PAS Stufe 4 ausgelöst. Im Vergleich dazu ein anderes Beispiel für einen Selbstmelder: Ein türkischer Junge aus Evas Parallelklasse ging kurze Zeit später zu eben diesem Jugendamt.

Er wurde von seinen Eltern auf der Straße abgefangen und zu den Verwandten in die Türkei gebracht – zur Stabilisierung. Dieser Junge macht im nächsten Jahr das Abitur, wie es auch für Eva geplant war.

 

 

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